Wenn Ihr Kind im Stadtgebiet Rosenheim geboren wurde, wird die Geburt beim Standesamt Rosenheim beurkundet.
Bei einer Geburt im Klinikum oder im Geburtshaus erhält das Standesamt von dort eine schriftliche Geburtsanzeige. Im Falle einer Hausgeburt ist die Geburtsanzeige innerhalb einer Woche von einem Elternteil persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt abzugeben.