Vaterschaft & Sorgerecht

  • Bei nicht verheirateten Eltern entsteht die rechtliche Beziehung des Kindes zum Vater durch eine Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter. Diese kann sowohl beim zuständigen Jugendamt als auch dem Standesamt aufgenommen werden.

    • Verheiratete Eltern haben kraft Gesetzes die gemeinsame Sorge für ihr Kind.
    • Nicht verheiratete Mütter haben hingegen das alleinige Sorgerecht für ihr Kind, sofern sie und der Vater keine gemeinsame Sorgeerklärung beim zuständigen Jugendamt abgeben. Die Jugendämter beraten hierzu ausführlich.
    • Vaterschaftsanerkennungen als auch Sorgeerklärungen können sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes abgegeben werden und sind kostenlos.