Der standesamtlichen Trauung geht die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt des Wohnsitzes voraus.
Regelmäßig vorzulegende Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/-register (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
- erweiterte Meldebestätigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- ggf. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
Sofern Vorehen vorhanden sind, ist zusätzlich die Eheurkunde der Vorehe sowie ein Nachweis über die Auflösung der Ehe (i. d. R. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss) vorzulegen. Hierbei ist zu beachten, dass Scheidungen grundsätzlich nur im Bereich des Staates rechtswirksam sind, in dem sie ausgesprochen wurden. Daher bedürfen Sie in Deutschland zu ihrer Gültigkeit der Anerkennung. Davon ausgenommen sind Scheidungen, welche in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ergangen sind.
In den Fällen, in denen ein oder beide Partner
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- die letzte Ehe im Ausland geschlossen haben oder
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
ist im Vorfeld der Anmeldung ein Beratungstermin bezüglich der individuell vorzulegenden Unterlagen erforderlich. Denken Sie bitte ggf. auch an eine/-n notwendige/-n Dolmetscher/-in.
Die Anmeldung der Eheschließung kann unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht auch von lediglich einem Partner vorgenommen werden.
Zur Namensführung von Ehegatten – insbesondere bei ausländischer Beteiligung – berät Sie das Standesamt gerne.