Eingliederungshilfen nach § 35a Sozialgesetzbuch SGB - Achtes Buch (VIII) sollen Kinder und Jugendliche bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und in der sozialen Integration unterstützen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn seelische Auffälligkeiten aufgrund einer Lese-Rechtschreibschwäche oder einer Rechenschwäche entstehen.
Der Teilhabebedarf wird vom Jugendamt individuell geprüft.