Verfahrenslotsen
Beratung, Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen (0 bis 27 Jahre) mit Behinderung und deren Familien
unabhängig – individuell – kostenfrei
Die Verfahrenslotsen beraten gem. § 10b SGB VIII zu Fragen aus allen Lebensbereichen von jungen Menschen mit Behinderung. Sie begleiten und unterstützen vor und während einer möglichen Antragsstellung, wirken auf die Inanspruchnahme von Rechten hin und lotsen in angrenzende Systeme.
Die Verfahrenslotsen sind Ansprechpartner/-innen für:
- Junge Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedroht
- deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte
- Kooperations- und Netzwerkpartner
Aufgaben der Verfahrenslotsen
Die Verfahrenslotsen beraten telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail, im Jugendamt oder bei Hausbesuchen.
Beratung
Die Verfahrenslotsen beraten junge Menschen mit Behinderung und deren Familien zu Fragen aus allen Lebensbereichen – Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit.
Sie erklären Abläufe, z. B. von der Antragsstellung zum Bescheid.
Begleitung
Die Verfahrenslotsen begleiten auf Wunsch junge Menschen mit Behinderung und deren Familien zu Terminen, z. B. Hilfeplangesprächen, Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenzen, sowie Gesprächen mit anderen Beratungsstellen und Einrichtungen.
Unterstützung
Die Verfahrenslotsen unterstützen junge Menschen mit Behinderung und deren Familien, z.B. bei Antragsstellungen, beim Formulieren von Wünschen und bei der Suche nach geeigneten Dienstleistern.
Lotsen
Die Verfahrenslotsen lotsen junge Menschen mit Behinderung und deren Familien durch die komplexen Sozialgesetzbücher und unterstützen bei der Klärung von Zuständigkeiten.
Sie leiten an andere Beratungsstellen und Ansprechpartner weiter.