Hier geht es zur Anmeldung für alle Rosenheimer Kindergärten und Kinderkrippen.
Bitte beachten Sie die Erklärungen zum Vorgehen:
Im Vorfeld muss ein Benutzerkonto – die BayernID – für das Bürgerserviceportal erstellt werden. Die Registrierung erfolgt hier mittels Benutzernamne und Passwort.
Nur mit der BayernID ist eine anschließende Kita-Anmeldung über den obigen Link möglich. Folgen Sie diesem, finden Sie ein erklärendes Video zur Erstellung des Benutzerkontos sowie eine schriftliche Anleitung.
Viele Fragen, die sich möglicherweise im Vorfeld auftun, finden Sie in den nachfolgenden FAQ. Zur Klärung weitergehender Fragen können sich interessierte Eltern auch an kinderbetreuung@rosenheim.de wenden.
Bei der Anmeldung müssen mindestens drei Wunschkindergärten angegeben werden, bis zu fünf Nennungen sind möglich. Die Benachrichtigungsschreiben über die Kita-Platzvergabe werden voraussichtlich ab Ende März an das Postfach des BayernID-Benutzerkontos geschickt.
Für die Vergabe der Kitaplätze spielt es keine Rolle, an welchem der Anmeldetage und in welcher Reihenfolge die Kinder angemeldet wurden.
Die Zusagen erteilen die Träger und/oder Leitungen der jeweiligen Kindertageseinrichtung nach Ostern ab 02. April 2024. Bedingt durch Schließzeiten in den Osterferien dauern die ersten Platzzusagen bis zu drei Wochen. Auch danach werden noch Plätze nachbelegt.
FAQ - Die häufigsten Fragen
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Warum muss ich mich registrieren und meinen Bedarf anmelden?
Die Online-Anmeldung gewährleistet Eltern Sicherheit und Transparenz bei der Vergabe der Betreuungsplätze. Auch können Anmeldungen dadurch nicht verloren gehen. Sie haben eine Antwortgarantie und können Ihre organisatorischen Familienabläufe sicher und bequem planen.
Benutzername und Passwort
Bitte beachten Sie, dass Sie die Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Betreuungsplatzes im Postkorb des Bürgerserviceportales finden. Bewahren Sie deshalb ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ("BayernID") sicher auf. Sollten Sie dies dennoch vergessen, können Sie über den Service des Bürgerserviceportales entsprechend ein neues Passwort anfordern.
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Habe ich einen Anspruch auf eine Wunscheinrichtung?
Sie haben durch die Priorisierung die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern. Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen.
Aufgrund verschiedener Gründe kann es dazu kommen, dass Ihnen ein vergleichbarer und zumutbarer Platz angeboten wird; dies ist zulässig. Deshalb ist wichtig, dass Sie sich bei der Bedarfsanmeldung für verschiedene Betreuungseinrichtungen entscheiden, um Ihre Wünsche bei der Platzvergabe möglichst berücksichtigen zu können.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist, auch wenn Sie den Platz ablehnen. Wichtig: Bis zum Ende der Anmeldefrist für ein kommendes Betreuungsjahr spielt das Eingangsdatum der Bedarfsanmeldung keine Rolle!
In wie vielen Betreuungseinrichtungen kann ich meinen Bedarf anmelden?
Es ist wichtig, dass Sie sich für 3 und höchstens für 5 Einrichtungen entscheiden. Es ist nicht möglich, Ihr Kind nur für eine Einrichtung anzumelden. Da die pädagogischen Merkmale einer Einrichtung für eine gesunde Entwicklung eines jeden Kindes wichtig sind, werden die verfügbaren Plätze durch das Fachpersonal entsprechend vergeben (siehe auch Punkt Vergabekriterien).
Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Priorisierung nach Absenden der Bedarfsanmeldung ausschließlich über die Kommune unter Angabe von wichtigen Gründen möglich ist.
Ab wann hat mein Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes bis zum Eintritt in die Schule hat Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommune hat nach der erfolgreichen Bedarfsanmeldung dann nach den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Zeit, Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen.
Ab welchem Alter kann ich den Platz-Bedarf für mein Kind anmelden?
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind zum Start in einer Kinderkrippe ein Jahr alt sein muss und zum Start in einem Kindergarten 3 Jahre alt sein muss.
Wichtig: Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gilt ab der Vollendung des 1. Lebensjahres sowie der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab der Vollendung des 3. Lebensjahres.
In welchem Zeitraum kann ich meinen Bedarf für eine Kinderbetreuung anmelden?
In Rosenheim gibt es jedes Jahr vom 01. März bis 15. März einen Anmeldezeitraum, in dem der Bedarf für die Kinder für das kommende Betreuungsjahr ab September angemeldet werden kann. Anschließend vergeben die Träger und/oder Leitungen der jeweiligen Kindertageseinrichtung sowie die Kindertagespflegepersonen ihre Plätze. Die Eltern erhalten eine Benachrichtigung in ihr Online-Postfach im Bürgerserviceportal. Anmeldungen, die nach der Anmeldefrist eintreffen, werden nachrangig behandelt, sind jedoch jederzeit möglich. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für welchen Zeitpunkt kann ich meinen Bedarf für die Kinderbetreuung anmelden?
Das Kita-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Zum 01.09. werden auch die Plätze gemäß den Vergabekriterien vergeben. Unterjährige Aufnahme-Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Woher weiß ich, was die richtige Betreuung für mein Kind ist?
Sie können anhand der Beschreibungen die Betreuungsform (z. B. Krippe, Kindergarten, Häuser für Kinder) optimal aussuchen. Wichtige Faktoren können sein: Öffnungszeiten, Wohnortnähe und Konzept, Mittagsschlaf, usw. Nutzen Sie daher unbedingt den Tag der offenen Tür der Einrichtungen bzw. nehmen Sie persönlich Kontakt mit der Einrichtung auf.
Ist die Bedarfsanmeldung gleichzeitig eine Reservierung des Platzes?
Nein. Die Bedarfsanmeldung ist keine Reservierung des Platzes. Daher ist es auch notwendig, mehrere Einrichtungen zu priorisieren. Ihre Wünsche werden bei der Platzvergabe gemäß der Vergabekriterien soweit wie möglich berücksichtigt.
Ich möchte gerne die Einrichtung wechseln. Muss ich mich nochmalig über das Portal anmelden?
Sollten Sie die Betreuungseinrichtung zum neuen Kita-Jahr wechseln wollen, ist eine erneute Bedarfsanmeldung notwendig.
Wie melde ich ein Geschwisterkind an?
Für jedes Geschwisterkind ist eine separate Anmeldung erforderlich.
Mein Kind benötigt möglicherweise eine besondere inklusive Förderung in Form eines Integrationsplatzes. Wer ist hier mein Ansprechpartner?
Falls Ihr Kind einen Integrationsplatz braucht, geben Sie dies bei der Anmeldung an.
Für Anmeldungen in einem heilpädagogischen Kindergarten wenden Sie sich direkt an die jeweilige Einrichtungsleitung.
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Welche Vergabekriterien gibt es?
Kinderbetreuungseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und haben einen pädagogischen Auftrag. Für eine optimale frühkindliche und vorschulische Entwicklung ist es wichtig, unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen.
Diese sind beispielsweise: Alleinerziehend, besondere Notlage der Familie, Berufstätigkeit, soziale Integration, Alter des Kindes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss ebenso beachtet werden.
Bitte beachten Sie, dass spätere Aufnahme-Wünsche nur bei freier Platzkapazität vergeben werden können.
In der Regel gelten die in Art. 2 Abs.1 BayKiBiG genannten Altersgrenzen: Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder.
Wer vergibt die Plätze?
Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Träger und die Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung.
Mein Kind ist noch nicht geboren. Kann ich mich trotzdem vormerken lassen?
Nein. Das Kind muss zum Start im Kindergarten 3 Jahre alt sein und zum Start in der Krippe ein Jahr.
Ich wohne nicht in Rosenheim. Kann ich trotzdem den Bedarf anmelden?
Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz noch nicht in Rosenheim befinden, können Sie den Bedarf anmelden, sofern Sie bis zum Start des Kita-Jahres dort gemeldet sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass hierzu der Nachweis notwendig ist.
Sollten Sie in einer anderen Sitzkommune gemeldet sein und trotzdem dringend einen Kita-Platz in Rosenheim benötigen, muss dies der Träger des Kindergartens oder der Kinderkrippe beim Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder mit Wohnsitz in Rosenheim bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt werden und Kinder aus dem Landkreis nur aufgenommen werden können, wenn es in dieser Kindertageseinrichtung freie Plätze gibt.
Wann ist der Alters-Stichtag für welche Einrichtung?
Kinder ab 3 Jahren können einen Kindergarten sowie Kinder ab einem Jahr eine Krippe besuchen.
Wird mit der Online-Anmeldung auch ein Vertrag erstellt?
Nein. Die Vertragserstellung findet nach Ihrer Bestätigung der Annahme des Platzes in der Einrichtung statt. Hierzu erhalten Sie Sie nach Ihrer verbindlichen Annahme des angebotenen Platzes entsprechende Informationen zur Vertrags-/Bescheiderstellung.
Kann ich meine Daten nach Abschicken der Bedarfsanmeldung verändern?
Nein. Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen keinen Bedarf mehr zum neuen Betreuungsjahr anmelden wollen oder sich ihr Wohnsitz nicht mehr in Rosenheim befinden, wenden Sie sich bitte an das Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung unter der E-Mail-Adresse kinderbetreuung@rosenheim.de. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß BayKiBiG Art. 27 Mitteilungspflichten dazu verpflichtet sind, Änderungen bzgl. der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen.
Kann meine Bedarfsanmeldung verloren gehen?
Durch die Zentralisierung sowie die sichere Datenhaltung kann kein Datensatz verloren gehen.
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Wie geht es weiter, nachdem ich eine Anmeldebestätigung in meinem Postkorb des Bürgerserviceportales erhalten habe?
Nachdem Sie eine Anmeldebestätigung in Ihrem Online-Postfach im Bürgerserviceportal empfangen haben, erhalten Sie eine Rückantwort gemäß den genannten Terminen.
Sie müssen anschließend die Annahme des Platzes fristgerecht bestätigen. Dies ist im Zusageschreiben entsprechend vermerkt.
Sollten Sie den Betreuungsplatz ablehnen oder nicht in der in der Platzzusage erhaltenen Terminfrist bestätigen, müssen Sie Ihren Bedarf für das neue Betreuungsjahr erneut melden. Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist, auch wenn Sie den Platz ablehnen.
Bis wann erhalte ich Rückmeldung?
Die Termine der Rückantwort entnehmen Sie ab Anfang März unserer Terminseite auf der Homepage.
Unterjährige Anmeldung: Grundsätzlich hängt die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz sowohl von der Gruppenstruktur, dem Alter des Kindes und dem gewünschten Betreuungsumfang als auch von der Lage der gewählten Tageseinrichtung und der aktuellen Nachfrage ab. Die Kommune wird Ihnen entsprechend der gesetzlichen Frist ein Betreuungsangebot unterbreiten.
Warum muss ich die Annahme des Betreuungsplatzes verbindlich bestätigen?
Um für die Einrichtungen eine Planungssicherheit für das kommende Betreuungsjahr zu gewährleisten, ist eine verbindliche Bestätigung der Annahme des Platzes wichtig. Anschließend erhalten Sie dann die Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung, ggf. müssen Sie entsprechende Unterlagen einreichen.
Sollten Sie den angebotenen Platz ablehnen, kann dies zum Verlust des Rechtsanspruches führen.
Ist eine Kitaplatz-Bedarfsanmeldung verbindlich oder kann ich meinen Bedarf zurückziehen?
Eine Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz ist nicht verbindlich. Auf Wunsch können Sie Ihre Vormerkung schriftlich beim Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung zurückziehen. Erst mit Ihrer Bestätigung der Platzannahme und der Vertrags-/Bescheiderstellung tritt die Verbindlichkeit in Kraft. Wir bitten Sie um umgehende schriftliche Mitteilung, falls Sie keinen Bedarf mehr an einem Platz haben bzw. sich das Aufnahmedatum verschiebt.
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Was passiert mit meinen Daten? Sind diese sicher?
Die von Ihnen erfassten Daten werden im Rahmen des Kitaplatz-Bedarfsanmeldeprozesses ausschließlich im eigenen Rechenzentrum der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) gespeichert. Dieses ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden. Nach Zuteilung eines Betreuungsplatzes werden die Daten ggf. in Kita-Verwaltungsverfahren zur Weiterbearbeitung gespeichert (gemäß der Grundsätze der DSGVO), wofür dann die jeweilige Einrichtung (oder der Träger) verantwortlich ist. Dort erhalten Sie neue Hinweise zum Umgang und Schutz der Daten.
Wann werden die Daten gelöscht?
Personenbezogene Daten werden immer dann gelöscht, wenn diese für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Dabei müssen durch den Betreiber die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden (Revisionssicherheit).
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Was kostet ein Kitaplatz?
Die Gebührensatzung der Einrichtung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten der Träger bzw. Einrichtungen.