Für im sozialen Dienst Tätige, die eine größere Anzahl von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen betreuen und zwingend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, das am jeweiligen Einsatzort abgestellt werden muss, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugschein) ist vorzulegen.
Umschreibung:
Sofern sich Ihre Fahrzeuge bzw. Kennzeichen ändern, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden.
Bei Verlust oder einer Kennzeichenänderung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 € fällig.
(Zusatz)informationen:
- In die Ausnahmegenehmigungen können wir bis zu zwei Fahrzeuge eintragen.
- Dasselbe Fahrzeug kann in mehrere Parkausweise eingetragen werden.
- Der Ausweis gilt immer nur für das Fahrzeug, in welchem dieser beim Parken ausgelegt wird.
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung: