Es dürfen bereits 17-Jährige nach entsprechender Ausbildung in der Fahrschule und nach erfolgreicher Führerscheinprüfung ein Jahr lang in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers Auto fahren. Während dieser Zeit sammeln sie Erfahrungen im Straßenverkehr, bevor sie ab 18 Jahren alleine fahren.
Die Regelung stellt einen vielversprechenden eigenständigen Ansatz dar, um das Unfallrisiko für junge Fahranfänger/-innen zu reduzieren. Die Hintergrundüberlegung ist, das hohe Anfangsrisiko durch mehr Fahrerfahrung und mehr Fahrroutine zu senken.
Nachfolgend sind die Voraussetzungen zur Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 näher beschrieben:
Die Bewerber
- müssen mindestens 16 1/2 Jahre alt sein, die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – muss vorliegen,
- Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde (es dürfen dort keine Bedenken vorliegen, die gegen die Fahreignung sprechen) muss erfolgen,
- mindestens eine Begleitperson ist namentlich zu benennen.
Die Begleitperson
- muss jeweils das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
- darf im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Das vom Bewerber und allen Erziehungsberechtigten vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beiblatt Erklärung Teilnahme Begleitetes Fahren mit 17 (auch erhältlich bei der Fahrschule).
- Dieser Erklärung sind dann zudem gut lesbare Kopien von Personalausweis und Führerschein (Vorder- und Rückseite) aller Begleitpersonen beizufügen