Der Verlust oder Diebstahl des Führerscheins sollte, um möglichen Missbrauch zu vermeiden, generell bei der Polizei gemeldet werden. Dies kann bei jeder Polizeidienststelle erfolgen.
Weiterhin ist der Verlust unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen und sich dort ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.
Hierfür wird bei uns eine Versicherung an Eides statt verlangt, in der die Erklärung über den Verbleib des Dokuments gemacht wird und Angaben über die Umstände des Verlustes erfolgen. Eine kostenpflichtige Versicherung an Eides statt ist zur Niederschrift entweder vor der zur Abnahme berechtigten Fahrerlaubnisbehörde (30,70 EUR) oder vor einem Notar (unterschiedliche Kosten) abzugeben.
Die Antragstellung für den Ersatzführerschein muss persönlich erfolgen, da für das Herstellungsverfahren bei der Bundesdruckerei die Unterschrift auf der Herstellungsvorlage (wie bei Personalausweis oder Reisepass) geleistet werden muss. Sollte der Führerschein nicht von unserer Fahrerlaubnisbehörde erteilt worden sein, müssen die Fahrerlaubnisdaten durch eine schriftliche Auskunft (Karteikartenabschrift) bei der ausstellenden Behörde eingeholt werden. Dies kann durch den/die Antragsteller/-in bereits vorab bei der entsprechenden Behörde angefordert werden und kann die Bearbeitungszeit verkürzen.
Zur persönlichen Antragstellung (nach Terminvereinbarung) erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Passverordnung
- Versicherung an Eides Statt