Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen
- ggf. Verwertungsnachweis
Wichtige Information zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges
Mit Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.03.2007 wurde die Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Löschung aufgegeben. An ihre Stelle trat die Außerbetriebsetzung.
Dies hat zur Folge, dass das Kennzeichen direkt nach einer Außerbetriebsetzung sofort wieder neu vergeben werden kann. Der/die Halter/-in hat jedoch die Möglichkeit, dieses Kennzeichen für die Wiederzulassung des selben Fahrzeuges am Tag der Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde wieder auf seinen Namen zu reservieren.
Die Außerbetriebsetzung können Sie auch online durchführen.