Antragsteller/-innen, die keine Bankverbindung nachweisen können, von der ein Lastschrifteinzug möglich ist, erhalten von der Zulassungsbehörde eine Steuererklärung, welche beim Hauptzollamt Rosenheim, Münchener Str. 51, 83022 Rosenheim, zur Steuerfestsetzung vorgelegt werden muss. Die festgesetzte Steuer kann beim Hauptzollamt eingezahlt werden. Die Bescheinigung des Hauptzollamtes über die gezahlte Kfz-Steuer ist der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Hauptzollamtes:
Mo., Di., Mi. 08:00 bis 15:00 Uhr
Do. 08:00 bis 17:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 13:00 Uhr