Ausfuhrkennzeichen

Sie möchten ein Fahrzeug zum dortigen Verbleib ins Ausland überführen. Hierzu benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Kfz-Brief und Fahrzeugschein)
    • bei noch zugelassenen Fahrzeugen die Kfz-Schilder
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I oder Prüfbericht)
    • Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung sowie internationale Versicherungskarte (grün)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) im Original
    • Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
    • bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe Vollmacht). Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    •  Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren auszufüllen.
  • Firmen benötigen zusätzlich:

    • Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung
    • Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
    • bei ausländischen Firmen muss der Registerauszug amtlich übersetzt sein bzw. von einer deutschen Botschaft beglaubigt sein
  • Bei Vereinigungen (GbR) benötigen Sie zusätzlich:

    • einen Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag).
    • die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR.
  • Antragsteller/-innen, die keine Bankverbindung nachweisen können, von der ein Lastschrifteinzug möglich ist, erhalten von der Zulassungsbehörde eine Steuererklärung, welche beim Hauptzollamt Rosenheim, Münchener Str. 51, 83022 Rosenheim, zur Steuerfestsetzung vorgelegt werden muss. Die festgesetzte Steuer kann beim Hauptzollamt eingezahlt werden. Die Bescheinigung des Hauptzollamtes über die gezahlte Kfz-Steuer ist der Zulassungsbehörde vorzulegen.

    Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Hauptzollamtes:
    Mo., Di., Mi. 08:00 bis 15:00 Uhr
    Do. 08:00 bis 17:00 Uhr
    Fr. 08:00 bis 13:00 Uhr