Import von Fahrzeugen

Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen, das Sie im Ausland erworben haben.

Import eines Fahrzeuges aus einem EU-Staat

Neufahrzeug

Sie möchten ein neues, aus einem EU-Mitgliedsstaat importiertes Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen.

    • Nachweis der Typgenehmigung
    • ausländische Zulassungsbescheinigungen, falls vorhanden
    • Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) im Original
    • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke 
    • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
    • bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie eine Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR.
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
    • bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Gebrauchtfahrzeug

Sie möchten ein gebrauchtes, aus einem EU-Mitgliedsstaat importiertes Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen.

    • Nachweis der Typgenehmigung/Betriebserlaubnis
      • durch ausländische Zulassungsbescheinigungen mit Eintragung einer EG-Typgenehmigung
      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC 
      • wenn keine EG-Typgenehmigung besteht: Einzelgutachten gemäß § 13 EG-FGV oder § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
      • ggf. Datenbestätigung eines/-r amtlich anerkannten Sachverständigen, wenn die notwendigen Technikdaten nicht vollständig aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden können (z. B. deutsche Schadstoffklasse)
    • ausländische Zulassungsbescheinigungen
    • ggf. ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (wenn eine Untersuchung gemäß den Fristen nach Anlage VIII der StVZO hätte stattfinden müssen)
    • Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) im Original
    • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke für Fahrzeuge bis 6.000 km oder bis sechs Monate nach Erstzulassung
    • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
    • bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie eine Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR.
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
    • bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Import eines Fahrzeuges aus einem Drittstaat

Neufahrzeug

Sie möchten ein neues, aus einem Drittstaat importiertes Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen.

    • Nachweis der Typgenehmigung/Betriebserlaubnis
      • durch ausländische Zulassungsbescheinigungen mit Eintragung einer EG-Typgenehmigung
      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC 
      • sind keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ausländische Zulassungsdokumente vorhanden: eine Bestätigung des Herstellers, dass keine Vorpapiere und kein Ursprungszeugnis ausgestellt oder beantragt wurden
      • wenn keine EG-Typgenehmigung besteht: Einzelgutachten gemäß § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO
      • ggf. Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen, wenn die notwendigen Technikdaten nicht vollständig aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden können (z. B. deutsche Schadstoffklasse)
    • ausländische Zulassungsbescheinigungen
    • Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) im Original
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder
    • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke für Fahrzeuge bis 6.000 km oder bis sechs Monate nach der Erstzulassung, wenn das Fahrzeug über einen anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland eingeführt wurde
    • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
    • bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR.
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
    • bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Gebrauchtfahrzeug

Sie möchten ein gebrauchtes, aus einem Drittstaat importiertes Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen.

    • Nachweis der Typgenehmigung/Betriebserlaubnis
      • durch ausländische Zulassungsbescheinigungen mit Eintragung einer EG-Typgenehmigung
      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC
      •  wenn keine EG-Typgenehmigung besteht: Einzelgutachten gemäß § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO
      • ggf. Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen, wenn die notwendigen Technikdaten nicht vollständig aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden können (z. B. deutsche Schadstoffklasse)
    • ausländische Zulassungsbescheinigungen
    • ggf. ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung: Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Betrieb waren, ist vor der Zulassung in jedem Fall eine Untersuchung nach § 29 der StVZO durchzuführen.
    • Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) im Original
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder
    • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke für Fahrzeuge bis 6.000 km oder sechs Monate nach Erstzulassung, wenn das Fahrzeug über einen anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland eingeführt wurde
    • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
    • bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag).Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR.
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
    • bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestellungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren