Sie möchten mit einem Fahrzeug eine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt durchführen. Hierzu benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.
Die Zuteilung kann nur erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Zuständig für die Zuteilung ist die Behörde des Hauptwohnsitzes oder die für den Standort des Fahrzeuges zuständige Behörde. Der Standort muss nachgewiesen werden, z. B. anhand eines Kaufvertrages. Die Gültigkeitsdauer ist auf längstens fünf Tage ab Ausstellungsdatum begrenzt. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Zuteilung außer Betrieb gesetzt sein. Die Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nur für die Verwendung in Deutschland bestimmt.