Seit dem 01.01.2015 kann das Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk bundesweit mitgenommen werden. Ab dem 01.10.2019 ist die Kennzeichenmitnahme auch bei Umschreibung auf eine/-n neue/-n Halter/-in möglich, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Umschreibung von außerhalb
Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt
Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim ummelden, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk registriert war und außer Betrieb gesetzt wurde.
Fahrzeug ist noch zugelassen
Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim ummelden, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk registriert war und noch zugelassen ist.
Umschreibung innerhalb der Stadt Rosenheim
Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt
Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim anmelden, das vorher im Zulassungsbezirk der Stadt Rosenheim registriert war und außer Betrieb gesetzt wurde.
Fahrzeug ist noch zugelassen
Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim anmelden, das im Zulassungsbezirk der Stadt Rosenheim registriert und noch zugelassen ist.
Die Umschreibung und die Wiederinbetriebnahme können Sie auch online durchführen. Sie benötigen dafür die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres deutschen Personalausweises. Möglich sind auch der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) oder ein Ausweis eines EU-Staates mit eID-Funktion (europäische eID). Außerdem wird ein BayerID-Bürgerkonto empfohlen.