Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist Ihnen abhanden gekommen.
gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in
Wenn ein Fahrzeugbrief alter Art vorliegt (Ausgabe vor dem 01.10.2005), ist auch dieser vorzulegen (zum Zweck des Umtausches in eine Zulassungsbescheinigung Teil II).
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
Eidesstattliche Versicherung: Wird eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust neu beantragt, ist von dem/der Halter/-in / dem/der Eigentümer/-in bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen oder
bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I: Diebstahlsanzeige von der Polizei
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen genügt eine Verlusterklärung, die der/die Halter/-in / Eigentümer/-in persönlich bei der Zulassungsbehörde abgeben kann
Ggf. Vollmacht des/der Beauftragten (wenn keine persönliche Vorsprache erforderlich ist), der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) ist Ihnen abhanden gekommen.
gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht, Fahrzeugschein)
Eidesstattliche Versicherung: Wird eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) wegen Verlust neu beantragt, ist von dem/der Halter/-in /Eigentümer/-in bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen. Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II legen Sie bitte die Diebstahlsanzeige von der deutschen Polizei vor.
ggf. Nachweis der Verfügungsberechtigung, falls die eidesstattliche Versicherung nicht von dem/der Halter/-in selbst abgegeben wird (z.B. Kaufvertrag, Erklärung des Halters)
Verlust der Kennzeichen
Sie haben ein oder beide Kennzeichenschilder verloren.
gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in
ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein, Kfz-Brief)
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
Verlusterklärung/Diebstahlsanzeige von der deutschen Polizei
Um Missbrauch zu vermeiden, wird das Kennzeichen nach Verlust oder Diebstahl für einen Zeitraum von zehn Jahren gesperrt. Das Fahrzeug muss deshalb auf ein neues Kennzeichen umgeschrieben werden.