Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist Ihnen abhanden gekommen.
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) ist Ihnen abhanden gekommen.
Verlust der Kennzeichen
Sie haben ein oder beide Kennzeichenschilder verloren.
Um Missbrauch zu vermeiden, wird das Kennzeichen nach Verlust oder Diebstahl für einen Zeitraum von zehn Jahren gesperrt. Das Fahrzeug muss deshalb auf ein neues Kennzeichen umgeschrieben werden.