Wechselkennzeichen

Zum 01.07.2012 wurde das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt.

Was sind Wechselkennzeichen?

Mit einem Wechselkennzeichen können unter bestimmten Voraussetzungen zwei Fahrzeuge zugelassen werden. Es darf jedoch immer nur ein Fahrzeug bewegt werden. Das Fahrzeug, welches nicht genutzt wird und an dem sich nicht das vollständige Kennzeichen befindet, darf nicht auf einer öffentlichen Straße abgestellt werden.

Welche Vorteile bietet ein Wechselkennzeichen?

Mit einem Wechselkennzeichen können alternativ zu einem Saisonkennzeichen die Fahrzeuge ganzjährig ohne zeitliche Beschränkung flexibel genutzt werden. Da mit einem Wechselkennzeichen immer nur ein Fahrzeug geführt werden darf, kann dies als ein Kriterium für die Bemessung der Prämie in der Kfz-Haftpflichtversicherung durch die Versicherer herangezogen werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach entsprechenden Tarifen. Für jedes Fahrzeug muss Versicherungsschutz in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden. Eine Steuerermäßigung ist nicht vorgesehen. Beide Fahrzeuge sind steuerpflichtig.  

Für welche Fahrzeuge ist ein Wechselkennzeichen möglich?

Das Wechselkennzeichen ist für folgende Fahrzeugarten möglich: 

Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit max. acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (z. B. PKW, Wohnmobil)

Klasse L:
zwei-, drei- oder leichte vierrädrige Fahrzeuge

Klasse O1:
Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht 

Die Einstufung finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld J und 4. Sind die o. g. Fahrzeugklassen aus den Zulassungsbescheinigungen nicht eindeutig feststellbar, so ist ggf. ein Feststellungsgutachten eines technischen Dienstes notwendig (TÜV, Dekra, GTÜ usw.). 

Es können maximal zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse auf ein Wechselkennzeichen zugelassen werden, wenn Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessung verwendet werden können. Eine Kombination unterschiedlicher Klassen, z. B. PKW mit Kraftrad, ist nicht möglich. Ein oder beide Fahrzeuge können auch Oldtimer sein (H-Kennzeichen).

Wie sieht das Wechselkennzeichen aus?

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem gemeinsamen Kennzeichenteil und einem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil. Die Erkennungsnummern eines Wechselkennzeichens sind bis auf die letzte Ziffer gleich, d. h. jedes Fahrzeug erhält sein jeweils eigenes Kenneichen, das sich nur in der letzten Ziffer unterscheidet, z.B. RO – T 630 und RO – T 632. 

Die letzte Ziffer der Erkennungsnummer ist auf dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil angebracht (in unserem Beispiel 0 und 2) und verbleibt fest am Fahrzeug. Der gemeinsame Kennzeichenteil besteht aus dem Unterscheidungskennzeichen und den bis auf die letzte Ziffer gleichen Teil der Erkennnungsnummer (in unserem Beispiel RO – T 63). Das vollständige Wechselkennzeichen ist stets an dem Fahrzeug anzubringen, welches im Straßenverkehr bewegt wird. 

Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgestaltet werden. 

Was kostet ein Wechselkennzeichen?

Die Verwaltungsgebühr erhöht sich bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens um 6 EUR pro Fahrzeug. Der Preis für die Kennzeichenschilder wird von den Kennzeichenherstellern festgelegt.