Mobile Halteverbote

Erlaubnis zum Aufstellen von mobilen Halteverboten

Bei privaten Umzügen bzw. für Baustellen und Schwertransporte können mobile Halteverbote beantragt werden.

Wichtige Hinweise zur Aufstellung:

  • Die mobilen Halteverbote sind rechtzeitig, d. h. 72 Stunden (drei Tage) vorher, mit dem Zusatz, an welchem Tag und Uhrzeit das Halteverbot gelten soll, aufzustellen. Der Tag der Aufstellung darf bei der Berechnung der 72 Stunden Frist nicht mitgerechnet werden (Fristbeginn ist um 00:00 Uhr des Folgetages).
  • Falls die Aufstellung der absoluten Halteverbote nicht rechtzeitig (72 Stunden vorher) erfolgen kann, muss der/die Antragsteller/-in die gesamten Kosten (Gebühr und Auslagen) für ein evtl. Abschleppen sowie die Benutzungsgebühren für die Verwahrung sichergestellter Kraftfahrzeuge tragen.
  • Die Erlaubnis zur Aufstellung ist mindestens sieben Arbeitstage vor Inanspruchnahme zu beantragen.