Taxi- und Mietwagenverkehr

Die Stadt Rosenheim ist Erlaubnisbehörde für die Erteilung von Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen, Mietwagen und Ausflugsfahrten mit dem Personenkraftwagen.

Bei Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Antrag (Ausgabe bei persönlicher Vorsprache oder auf telefonische Anfrage)
  2. Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde (dieses ist beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  3. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  4. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung
  6. Unbedenklichkeitsbescheinigung Stadtsteueramt Rosenheim bzw. Wohnort des Antragstellers
  7. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt Rosenheim
  8. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
  9. Nachweis der fachlichen Eignung (IHK)

    Antrag auf (Wieder-) Erteilung
    Antrag Übertragung Genehmigung Taxenverkehr
    Eigenkapitalbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate sein dürfen.