Die Stadt Rosenheim ist Erlaubnisbehörde für die Erteilung von Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen, Mietwagen und Ausflugsfahrten mit dem Personenkraftwagen.
Bei Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag (Ausgabe bei persönlicher Vorsprache oder auf telefonische Anfrage)
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde (dieses ist beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Stadtsteueramt Rosenheim bzw. Wohnort des Antragstellers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt Rosenheim
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK)
Antrag auf (Wieder-) Erteilung
Antrag Übertragung Genehmigung Taxenverkehr
Eigenkapitalbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate sein dürfen.