Verkehrsrechtliche Anordnung

Bei allen Arbeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum (Straße - Gehweg - Radweg) betreffen und berühren (z. B. Aufgrabungen, Lagerfläche, Absperrungen oder Leitungsverlegearbeiten), muss eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden. Diese gibt vor, wie die Arbeitsstelle abzusperren bzw. zu kennzeichnen ist.

Ein Antrag ist mindestens zehn Tage vor dem geplanten Ausführungstermin zu stellen.

Die Antragsteller/-innen müssen über eine Fachkunde im Umgang mit Verkehrszeichen (in der Regel RSA-Schulung nach MVAS 99) verfügen. Antragsteller/-innen ohne diese Fachkunde werden verkehrsrechtliche Anordnungen nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
  • Lageplan bzw. Skizze mit Maßangaben (benötigte Fläche und Restbreite des Geh-/Radweges oder der Fahrbahn)
  • Verkehrszeichenplan
  • Baustelleneinrichtungsplan
  • Regelplan
  • Zertifikat RSA-Schulung (MVAS 99)

Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können eine erhöhte Verwaltungsgebühr mit sich bringen. Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen kann eine Bearbeitung erfolgen.