Qualitätsentwicklung & Aufsicht

Fachbereich Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) / Heimaufsicht

für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe in Rosenheim

Die Stadt Rosenheim ist für die Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes - PfleWoqG) zuständig. Die Stelle, die für die Ausführung des PfleWoqG verantwortlich ist, trägt den Namen „Fachbereich Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ (FQA).

Der FQA versteht sich als Partner von Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Heimen für behinderte Erwachsene wohnen. Dies gilt gleichermaßen für deren Angehörige und Betreuer/-innen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Beratung von Bewohnervertretungen in Heimen und ambulanten Wohngemeinschaften.

Einen großen Bereich der Arbeit des FQA nimmt der Beratungsauftrag ein. Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Bewohner, Angehörige sowie Träger von Einrichtungen und deren Mitarbeiter, werden in allen Fragen des Heimrechtes umfassend beraten.

Die zweite wichtige Säule ist die Überwachung von Heimen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Routinemäßige Begehungen werden mindestens einmal im Jahr unangemeldet durchgeführt. Dabei überprüft der FQA die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und überwacht die Beseitigung von Missständen und Mängeln.  

  • Funktion Tel. +49 (0) 80 31 / 365
    Sachgebietsleitung -15 52
    Sachbearbeitung FQA -15 09
    -15 59