Öffentlichkeitsbeteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

51. Änderung des Flächennutzungsplans " Großholzstraße Süd"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

54. Änderung des Flächennutzungsplans "Moosbachstraße Happing"

  • Mit der 54. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche vorgesehen.

  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim.

    Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ergänzend:

    Mittwoch, den 09.08.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 15.09.2023 im Foyer des Rathauses, Königstraße 24

    Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 01.08.2022.

Allgemeine Informationen

Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit wird über die Planungsabsichten informiert und den Bürgern und Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ausgelegt werden hierbei die Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie evtl. dazugehörige Gutachten. Die Unterlagen liegen zum jeweiligen Änderungsverfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Dies ist über folgende Wege möglich:

  • schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
  • per Fax (0 80 31 / 365-20 47),
  • elektronisch (Bauleitplanung(at)rosenheim.de) oder
  • persönlich zur Niederschrift.

Niederschriften sowie Auskünfte und Erörterungsgepräche sind während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr, Freitag 08:00 - 13:00 Uhr) sowie nach sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer 0 80 31/ 365-16 41) möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die entsprechende Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Nach Ende der Beteiligungszeiträume stehen die grundlegenden Informationen zu laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans hier zur Verfügung:
Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren.