Öffentlichkeitsbeteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Allgemeine Informationen

Die Unterlagen zum jeweiligen Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch am Infoterminal im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich eingesehen werden und liegen parallel dazu an der Infotheke zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z.B.

  • schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
  • per Fax (+49 (0) 80 31 / 365-20 47),
  • elektronisch per E-Mail oder
  • persönlich zur Niederschrift.

Auskünfte, Erörterungsgespräche sowie Niederschriften sind während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer +49 (0) 80 31/ 365-16 41) im Stadtplanungsamt möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die entsprechende Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Nach Ende der Beteiligungszeiträume stehen die grundlegenden Informationen zu laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans hier zur Verfügung:
Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren.