Der wirksame Flächennutzungsplan von 1995 und die wirksamen Flächennutzungsplanänderungen liegen zusammen mit den Begründungen und zusammenfassenden Erklärungen im Stadtplanungsamt im Rathaus, Königstraße 24, im 3. Stock des Ostflügels zur dauernden Einsichtnahme für alle Interessierten bereit.
Wirksame Anpassungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Rosenheim
Der wirksame Flächennutzungsplan wird an Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurden und von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes abweichen, in den betreffenden Bereichen berichtigt. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Die Berichtigungen werden im Amtsblatt bekannt gemacht.