Die Städtebauförderung beinhaltet verschiedene Programme von Bund und Ländern zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung. Die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel fließen in Stadtentwicklungs- und Sanierungsvorhaben mit großer städtebaulicher, wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Bedeutung. Zielgedanke ist dabei eine in jeglicher Hinsicht positive und ausgeglichene Entwicklung der Stadtstruktur.
Die Städtebauförderung findet in Rosenheim in den dargestellten Stadtgebieten und Programmen Anwendung:
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Teil I
Grundprogramm
Der Schwerpunkt des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms Teil I liegt auf der Stärkung der Innenstädte und Ortszentren. Das Ziel der Förderung ist die Bildung von attraktiven Zentren mit einer vielfältigen Nutzungsmischung aus Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistung und Kultur.
Durch gezielte öffentliche Investitionen und das Engagement privater Eigentümer soll ein Funktions- und Bedeutungsverlust historischer Stadtkerne verhindert werden. Hierbei wird eine flächensparende und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung verfolgt.
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Teil II
Soziale Stadt
Um einer sozialen und räumlichen Polarisierung in den Städten entgegen zu wirken, wurde 1999 das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt" auf den Weg gebracht. Mit der Unterstützung von Maßnahmen und Projekten soll die Funktionsfähigkeit der Stadtteile gestärkt und einer negativen Entwicklung von benachteiligten Stadtteilen entgegengewirkt werden.
In den Förderquartieren der Sozialen Stadt sollen im Hinblick auf Lebensumfeld, soziale Sicherheit, Bildung, Beschäftigung und Integration vor allem lokale Bemühungen in folgenden Bereichen berücksichtigt werden:
- die Sanierung und Herrichtung von Gebäuden
- eine Mehrung an Aufenthalts-, Grün- und Spielflächen im Wohnumfeld
- eine Verbesserung von Infrastrukturen insbesondere für Kinder und Jugendliche
- sozial-integrative Maßnahmen zur Bildung, Integration und Beschäftigungsförderung
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Teil III
Stadtumbau
Der sich abzeichnende Strukturwandel erfordert eine Anpassung der städtebaulichen Strukturen an die Entwicklung der Bevölkerung und Wirtschaft. Um die hierfür notwendigen städtebaulichen Entwicklungskonzepte zu fördern, haben Bund und Länder das Förderprogramm Stadtumbau (Ost 2002 / West 2004) initiiert.
Mit dem Ziel der frühzeitigen Einleitung notwendiger Anpassungsprozesse werden städtebauliche Konzepte mit den Absichten verfolgt:
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen
- Wieder- und Umnutzung der vom Strukturwandel betroffenen Bereiche
- Stärkung der vom Wandel betroffenen Gebiete als Wohn- und Wirtschaftsstandort
- Anpassung von Wohngebieten an aktuelle Bedarfe sowie Schaffung von zukunftsfähigen Wohnformen
Gebiete des Stadtumbaus West (seit 2008)
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme ab 2020
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Mit diesen Programmen werden jeweils unterschiedliche Ziele verfolgt.
Im Jahr 2020 fand eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung statt. Ab 2020 konzentriert sich die Förderung auf drei, statt bislang sechs Programme unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und -ziele.
Die bisherigen Programmschwerpunkte „Stadtgrün“ und „Denkmalschutz“ sind in den neuen Programmen als Querschnittsthemen aufgegangen. Denn in allen Programmen ist nun ausdrücklich dem Klimaschutz, der Klimaanpassung sowie der Biodiversität, insbesondere mit Entwicklung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden, der Denkmalpflege, aber auch weitergehenden Herausforderungen der Stadtentwicklung wie dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, der vernetzten, ortsverträglichen Mobilität oder der interkommunalen Zusammenarbeit Rechnung zu tragen.
Weitere Einzelheiten zu den neuen Programmen und ihren Förderschwerpunkten können Sie den zum 1. Januar 2020 bekanntgegebenen „Städtebauförderrichtlinien“ sowie den erläuternden Hinweisen des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr entnehmen.
Kommunales Förderprogramm der Stadt Rosenheim
Das „Kommunale Förderprogramm der Stadt Rosenheim“ kann zur Durchführung kleiner privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung zur Sanierung der Innenstadt angewendet werden.
Steuerliche Begünstigungen für Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Nach den §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Stadt Rosenheim benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Rosenheim abzuschließen.
Hierfür zuständig ist das Stadtplanungsamt der Stadt Rosenheim. Wir beraten Sie gerne persönlich über die Voraussetzungen zur Antragstellung für Ihr Objekt. Die wichtigsten Hinweise können Sie auch den nachfolgenden Ausführungen entnehmen. Die Links zu den notwendigen Formularen sind unten aufgeführt.
Hinweis: Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es sich um allgemeine Hinweise. Diese können eine umfassende steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen. Insoweit sind zusätzliche Erkundigungen beim zuständigen Finanzamt oder bei Steuerfachleuten einzuholen. Die Stadt Rosenheim übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere zu steuerrechtlichen Fragen und haftet nicht für den Eintritt bestimmter steuerlicher oder finanzieller Auswirkungen.
Städtebauförderung - Städtebauliche Erneuerung in Bayern
Die Städtebauförderung leistet seit 1971 einen bedeutenden Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung der bayerischen Städte, Märkte und Dörfer. Die Finanzhilfen des Bundes und des Freistaats Bayern aktivieren Privatkapital in mehrfacher Höhe und tragen nachhaltig zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.
Einen zusammenfassenden Überblick über die Städtebauförderung in Bayern mit ausführlichen Informationen zu den aktuellen Förderschwerpunkten, den einzelnen Förderprogrammen, Förderregeln sowie zahlreichen Veröffentlichungen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.