Mündliche Austrittserklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft bedarf einer Erklärung gegenüber dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts. Unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments kann die Erklärung dort persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Schriftliche Austrittserklärung
Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden. Eine schriftliche Austrittserklärung muss folgenden Inhalt aufweisen:
- Vor- und Familienname
- Tag und Ort der Geburt
- Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt
- Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der man austreten möchte
- falls bekannt den Ort und die Pfarrei der Taufe
Eine Vertretung per Vollmacht bzgl. der Abgabe einer Austrittserklärung ist grundsätzlich zulässig. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Standesamt auf Nachfrage.
Ein wirksamer Austritt per E-Mail oder formlosem Schreiben ist nicht möglich.