Die Integrierte Leitstelle (ILS) Rosenheim ist die Einsatzzentrale der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 erreichbar.
Sie koordiniert und lenkt die Einsätze der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes (mobiler Landrettungsdienst, Notarztdienst, Luftrettungsdienst und First Responder / Helfer vor Ort, Bergwacht, Wasserwacht, Schnelleinsatzgruppen), des Technischen Hilfswerkes und der weiteren Einsatzdienste der Hilfsorganisationen.
Der Betreiber der ILS Rosenheim ist die Stadt Rosenheim, Träger ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung mit Sitz im Landratsamt Rosenheim.
Die ILS befindet sich auf dem Gelände der Hauptfeuerwache und ist seit 30. März 2010 in Betrieb. Die offizielle Einweihung erfolgte am 21. Mai 2010 durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Seit der Inbetriebnahme der ILS werden alle Notrufe für Rettungsdienst und Feuerwehr in der ILS Rosenheim angenommen, die erforderlichen Einsatzmittel alarmiert und alle Einsätze begleitend unterstützt.
Die ILS Rosenheim ist für die Landkreise Rosenheim und Miesbach und die Stadt Rosenheim zuständig. Das Einzugsgebiet hat die Größe von 2336 qkm und ist fast so groß wie das Saarland, mit ca. 425.000 Einwohnern gehört es in Bayern in die Gruppe der mittleren Leitstellenbereiche. Jährlich werden ca. 85.000 Einsätze durch die ILS alarmiert.
Als Besonderheiten im Leitstellenbereich sind die Bundesautobahnen A8 und A93, die Bundesstraßen B15 und B307, die Skigebiete Kampenwand, Sudelfeld, Wendelstein, Rotwand und Spitzingsee, die großen Seen Chiemsee, Tegernsee, Spitzingsee und Schliersee sowie der Inn und die Mangfall zu nennen.
Die Aufgaben einer Integrierten Leitstelle sind im „Integriete-Leitstellen-Gesetz“ (ILSG) geregelt.
- Entgegennahme von Notrufen, Notfallmeldungen, sonstigen Hilfeersuchen und Informationen für Feuerwehr und Rettungsdienst
- Alarmierung der erforderlichen Einsatzkräfte und –mittel
- Begleitung aller Einsätze und Unterstützung der Einsatzleitung
- Meldekopf der Kreisverwaltungsbehörde als Sicherheitsbehörde
- Führen eines Behandlungskapazitätsnachweise (Aufnahmekapazitäten der Kliniken)
- Führen einer Übersicht über Giftnotrufe, Blutspendezentralen, Druckkammern und vergleichbaren zentralen Einrichtungen wie Traumazentren, Verbrennungszentren usw.