Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter können Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendetem 65. Lebensjahr beantragen. Darüberhinaus haben Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen.
Erwerbsfähige Personen und deren Angehörige haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Bürgergeld.