Jugendfischereischein

Voraussetzungen:

  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Mindestalter (am Ausstellungstag) 10 Jahre   

Bitte bringen Sie mit: 

  • 1 Passfoto ca. 35 x 45 mm
  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Kinderausweis oder Personalausweis/Reisepass
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular    

Der Jugendfischereischein gilt vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18.  Lebensjahres.

Höhe der Gebühr 5,-- € zuzüglich der Fischereiabgabe (altersabhängig). Gebühr und Abgabe sind bei Antragstellung zu bezahlen.

Der Jugendfischereischein wird von der für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen (s.o.) erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern, allerdings nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers. Im Ausland ausgestellte Jugendfischereischeine berechtigen nicht zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Neben dem staatlichen Fischereischein ist die Zustimmung des Fischereiberechtigten des jeweiligen Gewässers notwendig.