Ausgleichsflächen

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist ein Kompensationsverzeichnis, somit das Ökoflächenkataster, zu führen. Hierfür ist das Landesamt für Umwelt zuständig. Alle Genehmigungs- und Eingriffsbehörden sind verpflichtet, die Ausgleichs-, Ersatz- und Kompensationsflächen zu melden.

Hierfür betreut die Stadt Rosenheim ein eigenes Ökokonto, d. h. einen Flächenpool aller verfügbaren und verbuchten Ausgleichsflächen, mit dessen Hilfe die Daten an das Landesamt für Umwelt übermittelt werden.