Immissionsschutz

Die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften verfolgen den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Die Stadt Rosenheim ist als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und die Überwachung der diesbezüglichen Vorschriften, soweit nicht ausnahmsweise andere Behörden zuständig sind.

Amtliche Bekanntmachungen

Derzeit sind keine amtlichen Bekanntmachungen veranlasst.

 

  • Zuständig für die Erteilung notwendiger Standortbescheinigungen für Funkanlagen ist die Bundesnetzagentur. Dort ist auch eine Kartendarstellung mit den Standorten von Funkanlagen im Rosenheimer Stadtgebiet abrufbar. Ebenso sind auf dieser Webseite Informationen zu den einschlägigen Grenzwerten für elektromagnetische Felder aufgeführt.

    Weitere Informationen zu elektromagnetischen Feldern stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bereit.