Die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften verfolgen den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Die Stadt Rosenheim ist als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und die Überwachung der diesbezüglichen Vorschriften, soweit nicht ausnahmsweise andere Behörden zuständig sind.
Amtliche Bekanntmachungen
Derzeit sind keine amtlichen Bekanntmachungen veranlasst.