Auf Antrag kann für Privatpersonen (natürliche Personen) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erteilt werden. Diese beinhaltet insbesondere alle in diesem Register gespeicherten Verwaltungs- oder Bußgeldentscheidungen, die im Zusammenhang mit einer aktuellen oder früheren Gewerbeausübung der betreffenden Person stehen. Der Antrag kann bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung beantragt werden.
Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.