Biotonne

Die Biotonne

  • Die Einführung der Biotonne und damit auch der vierzehntägliche Abholturnus für den Restmüll ist für Anfang des Jahres 2025 geplant.

  • Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes schreibt vor, dass:

    • die Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung hat;
    • Bioabfälle getrennt gesammelt und verwertet werden sollen.

    Durch die bessere Mülltrennung werden wichtige Ressourcen gewonnen. Diese können z. B. für die Gewinnung von Erden und der Stromgewinnung genutzt werden.

  • Ja, aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die getrennte Sammlung und Verwertung des Bioabfalls eine Pflichtaufgabe der Stadt Rosenheim als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Daher greift der sogenannte Anschluss- und Benutzungszwang, wie Sie ihn von der Restmülltonne kennen, auch für die Biotonne.

    Nicht jede/-r Bürger/-in in Rosenheim hat die Möglichkeit, seinen/ihren Bioabfall zu kompostieren.

    Des Weiteren können nicht alle Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert oder über die bestehenden Grüngutcontainer entsorgt werden. Hierzu zählen beispielsweise Nahrungs- und Küchenabfälle, welche auf Grund der geltenden gesetzlichen Grundlagen getrennt vom Restmüll gesammelt und einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden müssen.

  • Ja, entsprechend der neugefassten und ab 01.01.2023 geltenden Rosenheimer Abfallwirtschaftssatzung können Sie sich auf Antrag von der Biotonne befreien lassen.

    Voraussetzung hierfür ist der Nachweis:

    • der Eigenkompostierung auf dem an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück oder
    • beengter Platzverhältnisse auf dem anschlusspflichtigen Grundstück.

    Wir werden rechtzeitig in der Presse und auf der Homepage der Stadt Rosenheim mitteilen, wann der Antrag zur Befreiung von der Biotonne zur Verfügung steht.

  • Die Biotonnennleerung erfolgt wöchentlich.

  • Der Abbau der Grüngutcontainer ist aktuell nicht geplant.

    Bei einer guten Ausnutzung der Biotonne und einer entsprechend geringeren Auslastung der Grüngutcontainer ist die Containeranzahl jedoch zu überprüfen. Das weitere Vorgehen hierzu wird jedoch erst nach Einführung der Biotonne und einer entsprechenden Evaluierung festgelegt.

  • Eine eigene Gebühr für die Biotonne wird es nicht geben.

    Inwieweit sich die Müllgebühren mit der Einführung der Biotonne und dem vom Stadtrat beschlossenen, geänderten Entleerungsturnus für den Restmüll insgesamt ändern, lässt sich aktuell noch nicht konkret beziffern.

    Die Abfallgebühren setzen sich aus allen Kosten des Bereichs der Abfallwirtschaft zusammen. Hierzu zählen bislang unter anderem die Abfuhr und Verwertung des Restabfalls, der Betrieb des Wertstoffhofs, der Betrieb der Wertstoffinseln, die jährliche Grüngutabholung.

    Eine Befreiung von der Biotonne führt jedoch nicht zu einer Reduzierung der Abfallgebühr.

    Letztendlich hängt es auch vom eigenen Nutzerverhalten ab. Durchschnittlich 25 % des Restmülls besteht aus organischem Nassmüll. Entfällt dieser beim Restmüll reicht ggf. ein kleineres Restmüllgefäß auch bei vierzehntäglicher Leerung.