Ihr Recht auf Mehrweg
Sie trinken gerne einmal einen Coffee-to-go? Oder Sie holen sich zu Mittag eine Mahlzeit vom Metzger? Sie wollten schon immer etwas für den Umweltschutz tun?
Dann haben Sie jetzt die Gelegenheit dazu. Fragen Sie nach einem Mehrweggeschirr oder -becher.
Seit dem 01. Januar 2023 sind u. a. Restaurants, Bistros, Cafés, Lieferdienste, Metzgereien, Kioske, Kantinen, Mensen, Bäckereien, Imbisse und auch der Lebensmitteleinzelhandel mit Salattheken dazu verpflichtet, für To-Go-Getränke und Take-Away-Essen, die in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen bzw. in Einweggetränkebechern angeboten werden, auch eine Mehrwegalternative anzubieten. Ziel dabei ist, dass weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden. Die Mehrwegangebotspflicht gilt nicht für vorabgefüllte oder vorverpackte Speisen oder Getränke, die nicht vor Ort befüllt werden, und für kleinere Betriebe mit höchstens 80 m² Verkaufsfläche und maximal fünf Beschäftigte. Diese müssen keine Mehrwegbehältnisse bereitstellen, aber Sie als Kunde/-in können sich Ihr Essen bzw. Ihr Getränk in mitgebrachten Behältnissen abfüllen lassen.
Die angebotenen Mehrwegbehältnisse dürfen für Sie als Kunden/-in nicht teurer sein als die Einwegvarianten. Zulässig ist jedoch die Erhebung eines Pfands, den Sie bei der Rückgabe wieder zurückerhalten.
Aus diesem Grunde fragen Sie gezielt nach Mehrweg und unterstützen Sie damit den Umweltschutz. Mehrweg spart Rohstoffe und Energie ein und schützt so das Klima. Es vermeidet Abfall. Weniger Abfall, weniger Umweltverschmutzung und Emissionen.
Machen Sie mit! Nutzen Sie das Angebot an Mehrweg!
Sie wollen mehr Informationen zur Mehrwegangebotspflicht?
Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz