Beglaubigungen, Bescheinigung
Papiere beglaubigen lassen

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Sie wollen Ihre Papiere beglaubigen lassen?
Beglaubigen
heißt: Wir bestätigen
• dass die Unterschrift echt ist.
• dass das Papier echt ist.
• dass die Kopie echt ist.
Papiere sind zum Beispiel:
• Zeugnisse
• Oder Urkunden
Zum Beglaubigen können Sie ins
Bürger-Amt kommen.
Oder ins Ordnungs-Amt
Oder zur Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Sie finden die Adressen unter der Überschrift:
Wo kann ich Papiere beglaubigen lassen?
Was brauche ich für die Beglaubigung?


Sie brauchen für die Beglaubigung:
• Das Original vom Papier
• Die Kopie vom Papier
• Ihren Personal Ausweis
Oder Ihren Reise Pass
Was kann ich beglaubigen lassen?
Wir beglaubigen diese Papiere:
Kopien






Eine Kopie kann eine Zweit-Schrift sein.
Zweit Schrift heißt:
Sie haben das Papier noch einmal geschrieben.
Oder eine Kopie vom Kopierer.
Beglaubigen geht nur wenn das Original-Papier
von einem deutschen Amt ist.
Oder Sie die Kopie einem deutschen Amt zeigen müssen.
Wenn die Kopien nicht auf Deutsch sind
müssen Sie uns eine deutsche Übersetzung zeigen.
Sie dürfen das Papier nicht selber übersetzen.
Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.
Also ein Übersetzer oder eine Übersetzerin
Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin
Die Experten müssen öffentlich bestellt
und gerichtlich vereidigt sein.
Das heißt: Der Staat prüft, ob sie Experten sind.
Sie müssen vor Gericht versprechen,
dass sie gute Übersetzungen machen.
Dann bekommen sie eine Arbeits Erlaubnis.
Dann dürfen sie Papiere übersetzen.
Sie müssen private Papiere vom Notar beglaubigen lassen.
Oder von einer Notarin.
Ein Notar ist ein Fach-Mann.
Unterschriften





Manchmal müssen Sie ein Papier
mit Ihrer Unterschrift einem Amt zeigen.
Oder einer anderen Stelle.
Dann können Sie vorher zu uns kommen.
Wir können Ihre
Unterschrift beglaubigen
Bringen Sie zum Beglaubigen
1. das Papier zum Unterschreiben mit.
2. Und Ihren Personal-Ausweis
Oder Ihren Reise Pass
Oder Ihren Führer Schein
Bringen Sie uns auch den Brief mit der Aufforderung.
Wenn Sie das Papier der anderen Stelle zeigen müssen.
Aufforderung heißt:
Sie bekommen von der Stelle einen Brief
Die Stelle schreibt Ihnen,
dass Sie ein Papier beglaubigen lassen müssen
Danach prüfen wir,
ob Sie die Person auf dem Personal Ausweis sind.
Und ob wir das Papier beglaubigen dürfen
Danach müssen Sie das Papier im
Amt unterschreiben.
Während wir dabei sind und zusehen
Nur dann können wir sagen:
Die Unterschrift ist echt
Nur dann können wir die Unterschrift beglaubigen.
Welche Papiere werden nicht beglaubigt?




Wir beglaubigen Kopien nicht
• wenn Seiten vom Original Papier fehlen
• wenn das Original Papier verändert wurde.
• wenn wir den Inhalt vom Original Papier
nicht mit der Kopie vergleichen können
• wenn es Papiere aus amtlichen Registern
oder Archiven sind.
Diese Papiere dürfen nur von bestimmten Ämtern
beglaubigt werden.
Amtliche Register sind Listen mit Infos.
Zum Beispiel Infos über Grundstücke und Firmen
Jede Stadt hat diese Listen.
Für jede Liste ist ein anderes Amt zuständig.
Zum Beispiel:
• Das Standes-Amt ist für Geburts-Urkunden zuständig.
• Das Kataster-Amt für Infos über Grundstücke.
Archive gibt es in jeder Stadt.
Dort finden Sie sehr alte Papiere
Zum Beispiel:
Geburts-Urkunden von den Groß-Eltern.
Wir beglaubigen Unterschriften nicht



• wenn auf dem Papier kein Text steht.
• wenn das Papier öffentlich beglaubigt werden muss
Öffentliche Beglaubigungen sind zum Beispiel
Kauf-Verträge für Grundstücke.
Oder Einträge ins Handels-Register
• wenn es eine private Willens Erklärung ist.
Zum Beispiel: Ein Testament
Oder die Erlaubnis zur Organ-Entnahme
Bei öffentlichen Beglaubigungen
oder privaten Willens-Erklärungen
muss ein Notar die Unterschrift beglaubigen.
Oder eine Notarin
Was kosten die Beglaubigungen?


• Unterschriften kosten 8 Euro
• Kopien auf Deutsch kosten 5 Euro
• Kopien in einer anderen Sprache kosten 10 Euro.
Ab 2 oder mehr Beglaubigungen
bezahlen Sie nur die Hälfte
Wenn Sie Papiere kopieren wollen
müssen Sie für jede Seite 50 Cent bezahlen.
Wo steht das Gesetz zu Beglaubigungen?

Das Gesetz zur öffentlichen Beglaubigung
ist im Paragraf 129
im Bürgerlichen Gesetz Buch.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen sieht so aus: §
Wo kann ich Papiere beglaubigen lassen?



Ordnungs-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim
Das Büro ist im 3. Stock.
Im Zimmer Nummer 3.17
Wichtig:
Sie können zum Beglaubigen auch zur
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim
Zulassungs Stelle Westerndorf Sankt Peter
Oder Sie gehen zum Bürger-Amt
Dort können Sie auch Papiere beglaubigen lassen.
Das ist die Adresse:
Bürger-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim
Einwohner-Amt-Bürger-Amt
Mehr Infos stehen unter:
Kontakt zum Amt
Kontakt zum Amt




Ordnungs-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Freitag
8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag
14 Uhr bis 17 Uhr
Sie können auch einen Termin machen
Dann können Sie zu einer anderen Zeit kommen.
Telefon:
08 03 1 / 36 51 35 2
oder
08 03 1 / 36 51 35 4
Fax:
08 03 1 / 36 58 89 13 11
Bescheinigungen beantragen

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Sie brauchen eine Bescheinigung
über Ihre angemeldete Wohnung?
Oder fürs Kinder-Geld?
Dann können Sie zu uns ins Amt kommen.
Bei uns bekommen Sie verschiedene Bescheinigungen.
Die Bescheinigungen heißen auch:
Amtliche Bescheinigungen.
Weil es Bescheinigungen vom Amt sind.
Die Infos in den Bescheinigungen
sind aus dem Melde-Register.
Das ist eine Liste mit Infos.
Zum Beispiel:
Wo Sie wohnen.
Oder mit wem Sie verheiratet sind.
Jede Stadt hat so eine Liste.
Mehr Infos über die Bescheinigungen
finden Sie auf den nächsten Seiten.
Welche Bescheinigungen gibt es?
Es gibt diese Bescheinigungen:
Einfache Melde-Bescheinigung



Manchmal müssen Sie eine einfache Melde-Bescheinigung zeigen.
Zum Beispiel:
Einem Amt
Oder einer Versicherung.
Eine einfache Melde-Bescheinigung ist ein Papier.
Auf dem Papier sind Ihre Melde-Daten.
Aber keine anderen Infos.
Die Melde-Daten sind:
• Nach-Name
• Vor-Name
• frühere Namen Zum Beispiel:
Ihr Nach-Name vor Ihrer Heirat.
• Geburts-Datum
• Geburts-Ort
• aktuelle Adresse
Sie müssen die einfache Melde-Bescheinigung bezahlen.
Mehr Infos dazu sind unter der Überschrift:
Was kosten die Bescheinigungen?
Erweiterte Melde-Bescheinigung


Manchmal will ein Amt mehr Infos haben.
Zum Beispiel für eine Heirat.
Oder bei Pass-Angelegenheiten.
Dann müssen Sie die
Melde-Bescheinigung zeigen.
Die nennt man auch: Aufenthalts-Bescheinigung.
In der erweiterten Melde-Bescheinigung sind:
• Infos zur Staats-Angehörigkeit bedeutet:
Sie gehören zu einem bestimmten Land.
Weil Sie dort geboren sind.
Oder weil Sie in das Land eingewandert sind.
• Infos zum Familien-Stand bedeutet:
Eine Person ist verheiratet.
Oder geschieden.
Oder war noch nie verheiratet oder geschieden.
Dazu sagen wir allein-stehend oder ledig.
Lebens-Bescheinigung



Die Lebens-Bescheinigung ist ein Papier.
Auf dem Papier bestätigen Sie:
Ich lebe noch.
Die Lebens-Bescheinigung brauchen Sie für die Rente.
Oder für eine Versicherung.
Die Lebens-Bescheinigung gilt in Deutschland.
Und in anderen Ländern.
Wichtig:
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Nur dann können wir bestätigen, dass Sie leben.
Normalerweise bekommen Sie von der Versicherung
das Papier: Lebens-Bescheinigung.
Bitte bringen Sie das Papier mit.
Wenn Sie kein Papier bekommen haben können wir
es Ihnen geben.
Wir helfen Ihnen gerne wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen brauchen.
Haushalts-Bescheinigung




Die Haushalts-Bescheinigung ist ein Papier. '
Das Papier brauchen Sie zum Beantragen
vom Kinder-Geld.
Sie bekommen das Papier von der Agentur für Arbeit.
Es gibt dort eine eigene Abteilung fürs Kinder-Geld.
Die Abteilung heißt: Kinder-Geld-Kasse.
Oder Familien-Kasse.
Auf dem Papier müssen Sie Infos ausfüllen.
Zum Beispiel: Mit welchen Personen Sie wohnen.
Dann bestätigen wir Ihnen das Papier.
Dann können Sie das Papier der Agentur für Arbeit zeigen.
Wie bekomme ich eine Bescheinigung?



Für eine Bescheinigung
• können Sie zu uns ins Amt kommen.
• können Sie einen Antrag schicken.
• kann jemand anderes für Sie ins Amt kommen.
Wenn Sie uns ins Amt kommen
müssen Sie uns Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Oder Ihren Reise-Pass.
Die Adresse vom Amt ist unter der Überschrift:
Wo bekomme ich eine Bescheinigung?
Wenn Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen
müssen diese Infos im Antrag sein:
• Ihr Name
• Ihre Adresse
• Die Adresse vom Amt
• Die Art der Bescheinigung
• Ort
• Datum
• Ihre Unterschrift
Bitte schicken Sie auch eine Personal-Ausweis-Kopie.


Wenn Sie nicht selber kommen können
kann eine andere Person kommen.
Dieser Person müssen Sie vertrauen.
Sie müssen es dieser Person schriftlich erlauben.
Diese Erlaubnis heißt: Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie der Person etwas für Sie zu tun.
Sie schreiben den Namen von der Person auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Dann darf die Person für Sie zum Amt gehen.
Die Person muss uns diese Papiere zeigen:
• Die Vollmacht
• Eine Kopie von Ihrem Ausweis
• Den eigenen Ausweis
Was kosten die Bescheinigungen?



5 Euro für eine
• einfache Melde-Bescheinigung.
• erweiterte Melde-Bescheinigung.
• Lebens-Bescheinigung für deutsche
oder ausländische Firmen-Renten.
Firmen-Rente heißt:
Ihre Firma zahlt jeden Monat Geld von Ihrem
Gehalt in eine Renten-Versicherung.
Wenn Sie in Rente gehen bekommen Sie das Geld.
• Lebens-Bescheinigung für eine Versicherung.
• Lebens-Bescheinigung für eine gesetzliche Rente
aus einem Land außerhalb der Europäischen Union.
Es kostet nichts für eine:
• Haushalts-Bescheinigung.
• Lebens-Bescheinigung für die gesetzliche Rente
aus Ländern der Europäischen Union.
Und der Schweiz.
Dies gilt nicht für andere Länder.
Wie kann ich die Bescheinigung bezahlen?
So können Sie bezahlen:
Bar

Das heißt: Mit Scheinen und Münzen.
Mit der EC-Karte

Das ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte haben Sie von Ihrer Bank bekommen.
Wichtig:
Wenn die Bescheinigung mehr als 10 Euro kostet
können Sie mit der EC-Karte bezahlen.
Wenn die Bescheinigung weniger kostet können Sie
nicht mit der EC-Karte bezahlen.
Sie müssen dann bar bezahlen.
Überweisen


Sie können das Geld auf unser Konto überweisen.
Dafür müssen Sie ein Papier ausfüllen.
Das Papier heißt: Überweisungs-Schein.
Sie bekommen das Papier bei Ihrer Bank.
Bitte schreiben Sie diese Infos auf dem
Überweisungs-Schein:
• Empfänger: Sparkasse Rosenheim Bad Aibling
• IBAN: DE 21 71 15 00 00 00 00 00 01 17
• BIC: BYLADEM1ROS
• Verwendungszweck: 1.0.1110.1002
Schreiben Sie in das Feld Verwendungs-Zweck
auch Ihren Namen.
Wichtig:
Wenn Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen,
müssen Sie das Geld überweisen.
Sie müssen uns dann eine Kopie von der Überweisung
schicken. Dann wissen wir, dass Sie das Geld überwiesen
haben.
Und Sie müssen uns den schriftlichen Antrag schicken.
Wenn Sie zum Amt kommen, müssen Sie die Bescheinigung
bar bezahlen. Wenn jemand anderes für Sie kommt,
muss er oder sie die Bescheinigung auch bar bezahlen.
Mit einem Scheck

Das ist ein Papier.
Sie bekommen das Papier bei Ihrer Bank.
Bitte schreiben Sie diese Infos auf den Scheck:
• Ihren Namen
• Der Name Ihrer Bank
• Ihre IBAN Nummer. Die finden die Nummer
auf Ihrer EC-Karte
• Der Empfänger
• Die Kosten der Bescheinigung
• Wenn Sie bezahlt haben bekommen Sie
sofort die Bescheinigung.