Abmeldung einer Wohnung
Terminvereinbarung erforderlich
Wichtiger Hinweis:
Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Am besten nutzen Sie unseren Service der Online-Terminvereinbarung. Alternativ können Sie auch telefonisch Termine vereinbaren. Hier erreichen Sie uns am besten außerhalb der Öffnungszeiten am Montag und Mittwoch Nachmittag von 14-17 Uhr.
Grundsätzlicher Wegfall der Abmeldepflicht
Eine Abmeldung der bisherigen Wohnung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Inland beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden unterrichtet die Zuzugsbehörde die Wegzugsbehörde vom Wohnungswechsel.
Ausnahmen
Eine Abmeldepflicht des/der Einwohners/-in für die bisherige Wohnung in Rosenheim besteht lediglich nur noch in folgenden Fällen, nämlich
- wenn der/die Einwohner/-in aus der bisherigen Wohnung auszieht und in keine andere Wohnung im Inland einzieht (sich also in die Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit begibt),
- wenn der/die Einwohner/-in aus der bisherigen Nebenwohnung/vom bisherigen Zweitwohnsitz auszieht und zum Hauptwohnsitz zurückkehrt (Aufgabe des Nebenwohnsitzes),
- wenn der/die Einwohner/-in aus der bisherigen Wohnung im Inland auszieht und in eine Wohnung im Ausland einzieht.
Bitte beachten Sie:
Eine Wohnsitzabmeldung ist maximal eine Woche bereits vor Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
Abmeldung der Nebenwohnung / des Zweitwohnsitzes
Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine neue Wohnung (Rückkehr zur Hauptwohnung im Inland), so kann die Abmeldung der Nebenwohnung sowohl bei der für die Haupt-oder alleinige Wohnung zuständigen Meldebehörde als auch bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Antragstellung
- persönlich
- schriftlich mit Meldeschein (Abmeldeformular)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und ggf. Reisepass oder Passersatzpapier
- Bei schriftlicher Abmeldung mit Meldeschein zusätzlich eine Fotokopie des Ausweis-oder Passdokumentes
Formulare
Hinweis
Zum Öffnen und Drucken der PDF-Formulare wird der Adobe Reader benötigt. Dieser kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren bisherigen Wohnsitz in Rosenheim in der Kfz-Zulassungsstelle, Ortsteil Westerndorf St. Peter, Westerndorfer Str. 88, abzumelden.