Empfehlungen zum Sterbefall
Tritt der Tod in einer Rosenheimer Wohnung ein, so ist sofort ein in Rosenheim niedergelassener Arzt zu beauftragen, die Totenschau vorzunehmen, der auche eine Todesbescheinigung ausstellt. Sofern der Tod in einem Krankenhaus oder in einem Heim eintritt, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Totenschau und um die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Für die Versorgung der Leiche muss ein Bestatter beauftragt werden, der auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z. B. Anzeige beim Standesamt, Rentenangelegenheiten, Krankenkasse usw.) abwickelt.
In der Stadt Rosenheim finden Sie verschiedene Bestattungsinstitute.