Hilfen für Sehbehinderte/Blinde
Blindheit und Sehbehinderung stellt die betroffenen Menschen sowie deren Angehörige immer wieder vor Fragen. Insbesondere für die neu Erblindeten, aber häufig auch für die Menschen, deren Sehbehinderung rapide zunimmt, ist der Bayer. Blinden und Sehbehindertenverband (BBSB) die erste Anlaufstelle und steht hier den Ratsuchenden tatkräftig und unentgeltlich zur Seite.
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
Arnulfstraße 22
80335 München
Tel. +49 (0) 89 / 55 98 80
E-Mail
BBSB Beratungsstelle in Rosenheim
Luitpoldstraße 5
83022 Rosenheim
Tel. +49 (0) 80 31 / 3 25 55
Fax +49 (0) 80 31 / 3 26 88
E-Mail
Finanzielle Hilfen
Blinde Menschen sind im Alltag besonder benachteiligt. Durch ihre Behinderung entsteht ihnen ein vielfätiger materieller Mehraufwand. Aus diesem Grund wird blinden Menschen zum Ausgleich Blindenhilfe bzw. Blindengeld nach dem Bundesrecht gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten.
Informationen zum bayerischen Blindengeldgesetz.