Vormundschaften
Wenn minderjährige Personen Kinder bekommen, gibt es die gesetzliche Verpflichtung, einen Vormund zu bestellen. Das gleiche ist der Fall, wenn das Gericht aus anderen Gründen eine Vormundschaft anordnet. In diesen Fällen stellt das Jugendamt den gesetzlichen Vormund.
Außerdem beraten wir in allen Fragen zur Vormundschaft.
Vormundschaften/Pflegschaften (Verteilung der Fälle individuell):
Frau Daxlberger Tel.: 365-1563
n.n. Tel.: 365-1517
Frau Hauser Tel.: 365-8334
Gesetzliche Amtsvormundschaften
Frau Daxlberger Tel.: 365-1563