Stiftungen
Stiftungen sind Einrichtungen, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen. Dabei wird in der Regel das Vermögen, der sogenannte Grundstock auf Dauer erhalten und nur die Erträge für den Stiftungszweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen Rechtsformen und zu verschiedenen Zwecken errichtet werden.
Alle Stiftungen unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Stiftungen können sowohl als juristische Personen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts), als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige, unselbstständige, treuhänderische oder fiduziarische Stiftung) errichtet werden.
Die Stadt Rosenheim verwaltet derzeit über ihre Stiftungsverwaltung 15 selbständige und unselbständige Stiftungen.
Selbstständige Stiftungen
• Bürgerheimstiftung Rosenheim
• Dr. Geiger'sche Stipendienstiftung
• Georg Hegenauer-Stiftung
• Helene Stadelmayr-Stiftung
• Kultur- und Sozialstiftung des Oberbürgermeisters der Stadt Rosenheim, Dr. Michael Stöcker
• Kultur- und Sportstiftung der Stadt Rosenheim
• Reichalmosenstiftung
• Waisenhausstiftung der Stadt Rosenheim
• H. u. G. Wessel Stiftung
Nicht selbstständige Stiftungen
• Vermächtnis Hubert Butsch
• Kögl-Stiftung
• Tokoro-Stiftung
• Vermächtnis Dr. Will
• Popp-Stiftung
Formulare und Dokumente
Derzeit stehen wegen Überarbeitung der Formulare leider keine Online-Formulare zur Verfügung.
Flyer der Stiftungen
- Bürgerheimstiftung294 KB
- Georg-Hegenauer-Stiftung347 KB
- Reichalmosenstiftung285 KB
- Kultur- und Sportsiftung289 KB
- Waisenhausstiftung505 KB
- Wessel Stiftung349 KB
- Tokoro Stiftung336 KB
- Koegl Stiftung321 KB
- Anne-Oswald-Stiftung475 KB