Katastrophen- und Zivilschutz
Zwei Bereiche der öffentlichen Daseinsfürsorge für Großschadenereignisse und Krisenzeiten bleiben oft im Verborgenen – sie stehen nicht so im Blickpunkt der Öffentlichkeit wie die täglichen Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Diese beiden Bereiche sind der Zivil- und Katastrophenschutz.
Der Katastrophenschutz liegt im Aufgabenbereich des Amtes für Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz. So kann bei der Einsatzabwicklung von Großschadenfällen auf die Erfahrungen der täglichen Feuerwehreinsätze aufgebaut und Synergieeffekte genutzt werden.
Die Aufgaben im Zivilschutz übernimmt in großen Teilen das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Die Vorteile einer guten Notfallorganisation zeigen sich erst, wenn es zu einem Großschadenereignis oder zu einer Katastrophe kommt.
Die versorgungstechnische Infrastruktur des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie die organisatorischen Vorbereitungen bilden eine solide Arbeitsgrundlage für den Gefahrenabwehrstab.
Aktualisierungen von Einsatzunterlagen / des Katastrophenschutzplanes sowie der Abgleich der Daten mit dem Einsatzleitrechner der Integrierten Leitstelle bilden einen Großteil der Arbeit im Katastrophenschutz.