Abfallberatung Gewerbebetriebe
Für Gewerbebetriebe regelt die Gewerbeabfallverordnung (= GewAbfV) die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Im Stadtgebiet Rosenheim gelten für Gewerbebetriebe zusätzlich besondere Vorschriften für die Entsorgung von kompostierbaren Stoffen, Problemmüll, Sperrmüll und Wertstoffen.
Nähere Informationen erteilt das Umwelt- und Grünflächenamt oder der Wertstoffhof der Stadtwerke Rosenheim, Innlände 25, Telefon 365-2390.