Lärm, Luft, Immissionen
Immissionsschutz
Hier erhalten Sie Informationen über das Servicespektrum des Ordnungsamts der Stadt Rosenheim - Fachbereich Immissionsschutz.
Das Ordnungsamt (Sachgebiet 323) ist zuständig für immissionsschutzrechtliche Anlagen und hilft im Bereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes bei Problemen wie z. B. Lärmbelästigungen und Geruchsbelästigungen.
Sie finden hier Informationen zu Baulärm in einem Merkblatt und die Haus- und Musiklärmverordnung der Stadt Rosenheim, die Regelungen zu störenden Geräuschen im privaten Bereich trifft (Rasenmäher, Bohren usw.).
Das Bundesimmissionsschutzgesetz gilt allerdings nur für anlagenbezogene Immissionen. Bei verhaltensbezogenen Immissionen bzw. Emissionen, die vom Verhalten von Personen verursacht werden, sind zum Teil andere Behörden zuständig. Bei uns erhalten Sie Auskünfte dazu.
Aktuelles - IE-Richtlinie
Aktuell werden Informationen zu Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie fallen auf unseren Internetseitenveröffentlicht.
Unser Aufgabenspektrum
Immissionen sind nach § 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende
- Luftverunreinigungen
- Geräusche
- Erschütterungen
- Licht
- Wärme
- Strahlen und
- ähnliche Erscheinungen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz