Die geringfügige Entnahme von Grundwasser für die Gartenbewässerung oder die Land- und Forstwirtschaft ist erlaubnisfrei.
Voraussetzungen sind:
- weniger als 3 Liter/Sekunde Wasserentnahme
- die genutzte Fläche muss kleiner 1 Hektar sein
- keine gemeinsame Anlage zur Bewässerung (z. B. in Wohnanlagen)
- keine Beeinträchtigung anderer Wasserbenutzungen
- keine Durchteufung mehrerer Grundwasserstockwerke
- kein gespanntes Grundwasser
Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, so müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Bitte informieren Sie sich bei uns.
Die Bohrung oder das Schlagen des Brunnens ist formlos beim Ordnungsamt, Sachgebiet 323, anzuzeigen. Wir prüfen dann, ob die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind und ob Schwierigkeiten zu erwarten sind.