Gemeinsam Geflüchteten aus der Ukraine helfen

Ehrenamtliches Engagement

  • Sie möchten ehrenamtlich Menschen helfen, die aus der Ukraine geflohen sind oder Sie helfen bereits und brauchen Unterstützung?

    Der Stadtjugendring koordiniert im Auftrag der Stadt Rosenheim die ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine. In enger Kooperation und Abstimmung mit Rosenheimer Trägern und Fachverbänden, wie der Caritas, der Diakonie, den Kirchen, der Stadtverwaltung, der Bürgerstiftung und der VHS, wird persönliches Engagement, um geflüchteten Menschen zu helfen, vermittelt.

    Schreiben Sie oder rufen Sie an:

    Telefon: 08031 / 941 38 33
    Email: rosenheimhilft(at)stadtjugendring.de
    Homepage: rosenheimhilft.de

  • Viele Menschen in Rosenheim wollen ukrainischen Kriegsflüchtlingen schnell und großzügig Hilfe leisten. Allerdings helfen unkoordinierte Sachspenden den Betroffenen leider nicht. Daher gilt: Geldspenden sind wirksamer als Sachspenden.

    Wenn Sie Hilfsorganisationen mit einer Geldspende unterstützen, kommt die Hilfe koordiniert dort an, wo sie dringend gebraucht wird.

    Spenden für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen vor Ort nimmt die Bürgerstiftung Rosenheim gerne entgegen:

    Spendenkonto Bürgerstiftung Rosenheim
    Hilfe für die Menschen aus der Ukraine
    IBAN: DE07 7112 0077 0035 7866 51
    BIC: HYVEDEMM448

  • Wer sich für die geflüchteten Menschen engagieren möchte, die in der Luitpoldhalle untergebracht sind, kann sich per E-Mail unter patenprojekt(at)buergerstiftung-rosenheim.de bei der Bürgerstiftung Rosenheim melden.

  • Donum Vitae e. V.
    Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
    Aventinstraße 2
    83022 Rosenheim
    08031/400 575
    rosenheim(at)donum-vitae-bayern.de
    https://rosenheim.donum-vitae-bayern.de/

  • Frauen- und Mädchennotruf

    Frauen und Kinder sind auf der Flucht oder bei der Unterbringung oft einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung ausgesetzt. Der Frauen- und Mädchennotruf Rosenheim e.V. bietet Beratung und Unterstützung

    Kontakt:
    Tel.: 08031/268888
    E-Mail: kontakt(at)frauennotruf-ro.de
    Internet: https://frauennotruf-ro.de/
     

    Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene aller Nationalitäten

    Tel. 08000 116 016
    https://www.hilfetelefon.de/

  • Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. hat eine Telefon-Hotline eingerichtet. Das anonyme und kostenlose Angebot ist täglich von 16 bis 20 Uhr unter der Nummer 0800/7772244 geschaltet.

  • Familienangehörige können über den internationalen Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes Geflüchtete aus der Ukraine suchen:
    Tel. 089/680773 - 111 oder per E-Mail an tracing(at)drk-suchdienst.de
    DRK-Suchdienst - DRK-Suchdienst

Informationen der Stadtverwaltung

  • Für allgemeine Fragen hat die Stadt Rosenheim eine Telefonhotline und eine Kontakt-Mailadresse eingerichtet. Die Telefonhotline ist Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr erreichbar.

    Telefonhotline: 08031/365 83 51
    E-Mail: ukrainehilfe(at)rosenheim.de

    Aufgrund erhöhter Anfragen kann es zu längeren Wartezeiten bei der Hotline und der E-Mail-Beantwortung kommen. Dennoch geht kein Kontakt verloren. Sobald ein Hilfsangebot benötigt wird, nehmen wir Kontakt auf. Das kann unter Umständen einige Zeit dauern, bis entsprechender Hilfebedarf vorliegt. Wir bitten um Verständnis.

    Derzeit werden von den Geflüchteten aus der Ukraine, die in der Stadt Rosenheim untergebracht sind, keine Sachspenden benötigt. Sollte sich dies ändern, wird die Öffentlichkeit gesondert informiert.

  • Für ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Reisepass ist ein Aufenthalt in Deutschland für 90 Tage visumsfrei möglich. Ukrainische Kriegsflüchtlinge brauchen rückwirkend ab dem 24.02.2022 bis zum 23.05.2022 keinen Aufenthaltstitel.

    Ein Asylantrag ist nicht erforderlich, da auf Beschluss der Europäischen Union die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unbürokratisch nach § 24 Aufenthaltsgesetz erfolgt. Ein Asylverfahren muss somit nicht durchlaufen werden.

    Geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in der Ukraine besitzen und bis zum 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben, können einen Aufenthaltstitel beantragen.

    Der Aufenthaltstitel wird grundsätzlich für die Dauer von zwei Jahren erteilt und gilt auch für Familienangehörige. Sobald ein Antrag eingereicht ist, wird zeitnah eine sog. Fiktionsbescheinigung als vorläufiger Nachweis zugesandt. Damit verbunden ist bereits eine Arbeitserlaubnis. Sobald die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden kann, informiert die Ausländerbehörde unaufgefordert und vergibt einen Termin.

    Vor der Beantragung eines Aufenthaltstitels muss die Anmeldung der aktuellen Wohnadresse beim Bürgeramt der Stadt Rosenheim erfolgen. Wenn Sie also eine private Unterkunft in der Stadt Rosenheim bezogen haben oder Ihnen vom Sozialamt eine Wohnung zugewiesen wurde, dann melden Sie sich bitte im Bürgeramt der Stadt Rosenheim an. Unter 08031/365 13 61 können Sie einen Termin vereinbaren.

    Weitere Informationen finden Sie auch hier.

  • Soziale Leistungen ab 01.06.2022 für Geflüchtete aus der Ukraine

    a) Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine und ihre Kinder die im Stadtgebiet wohnen, erhalten seit 01.06.2022 Sozialleistungen vom Jobcenter Rosenheim Stadt, wenn diese   

    • erkennungsdienstlich behandelt worden sind (z. B. vom Ausländeramt oder einer anderen Stelle) und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben,
    • eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist oder ein Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde
    • die Eltern im erwerbsfähigen Alter sind (also zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter) und
    • die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen (z. B. kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen) vorliegen.

    Die Leistung nennt sich Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).

    Hier finden Sie weitere Informationen und den Antrag in ukrainischer Sprache:

    Informationen für geflüchtete aus der Ukraine (Jobcenter-Rosenheim)
     

    b) Vom Sozialamt der Stadt Rosenheim erhalten ukrainische Geflüchtete, die im Stadtgebiet wohnen ab 01.06.2022 Grundsicherung im Alter  und bei Erwerbsminderung, wenn diese

    • erkennungsdienstlich behandelt worden sind (z. B. vom Ausländeramt oder einer anderen Stelle) und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben,
    • eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist oder ein Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde
    • im Rentenalter oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und
    • die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen (z. B. kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen) vorliegen.

    c) Ukrainische Geflüchtete, die noch keine Fiktionsbescheinigung durch das Ausländeramt bekommen haben, erhalten vom Sozialamt der       Stadt Rosenheim – unabhängig vom Alter - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    d) Bilung und Teilhabeleistungen

    Informationen zu Bildung und Teilhabeleistungen auf deutsch und ukrainisch.

  • Alle Informationen finden Sie hier.

  • Geflüchtete aus der Ukraine gelten als ungeimpft, wenn sie mit Impfstoffen geimpft wurden, die nicht in der EU zugelassen sind.

    Eine Auflistung der zugelassenen Impfstoffe finden Sie in der Übersicht des Paul-Ehrlich-Instituts.

    Impfungen gegen Corona sind im Impfzentrum Rosenheim möglich. Informieren Sie sich hier.

    Geflüchtete aus der Ukraine können sich in Apotheken und Teststellen, die „Bürgertestungen“ nach § 4a der Testverordnung anbieten, unter Vorlage eines Ausweisdokuments kostenlos testen lassen.

    Eine Übersicht über die Teststellen in Stadt und Landkreis Rosenheim finden Sie hier.

  • Eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen (Arzt- oder Krankenhausbesuche) können Sie erhalten, wenn

    • Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder die Anspruchsvoraussetzungen für eine Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG vorliegen und
    • medizinische Versorgungsleistungen bzw. Medikamente notwendig sind

    In medizinischen Notfällen wenden Sie sich an den nächstgelegenen Arzt oder das nächstgelegene Krankenhaus.

    Weitere Informationen:
    https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/medizinische-versorgung

  • BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine

    Bundesministerium des Innern und für Heimat
    Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine

    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
    Hilfen in der Ukrainekrise / Допомога в українській кризі:www.stmi.bayern.de/mui/ukraine_hilfe/index.php

    Ukraine-Hotline Bayern
    Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.
    Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Telefon-Nummer 089/54497199 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr) oder per Mail an ukraine-hotline(at)freie-wohlfahrtspflege-bayern.de.

    Bundesagentur für Arbeit
    Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
    Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Weitere hilfreiche Informationen

  • Für geflüchtete Menschen gibt es eine App, über die Informationen auch in ukrainischer Sprache angeboten werden.

    Nähere Infos und Download: https://integreat-app.de/ oder unter https://integreat.app/rosenheim/de.

  • Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bietet Geflüchteten aus der Ukraine mit germany4ukraine als erste digitale Anlaufstelle für einen guten Start in Deutschland Informationen und einen Überblick über Hilfsangebote in Deutschland.

  • In folgenden Einrichtungen finden Sie kostengünstige Kleidung und andere Dinge des täglichen Bedarfs:

  • Die Telekom gibt kostenlose SIM-Karten an Geflüchtete aus der Ukraine aus. Die SIM-Karten können persönlich in allen Telekomfilialen unter Vorlage eines ukrainischen Ausweises/Reisepasses abgeholt werden.

  • Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat mit sprungbrett into work ein kostenfreies Stellenportal für geflüchtete Menschen aus der Ukraine auf die Beine gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Internetplattform, über die Unternehmen mit Personalbedarf und Ukrainerinnen und Ukrainer mit einem Beschäftigungswunsch zusammengebracht werden sollen. Unternehmen können auf der Seite Stellen inserieren und von Geflüchteten kontaktiert werden. Die Seite ist auf Deutsch und Ukrainisch verfügbar.