Schule und Bildung

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Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung.
Das heißt:
Alle Menschen sollen lernen können.
Egal wie alt sie sind.

In Rosenheim gibt es viele Bildungs-Angebote.
Die Angebote sind für junge und alte Menschen.
Zum Beispiel:

  • Schulen
    Schulen sind für junge Kinder.
    Alle Kinder müssen zur Schule gehen.
    Dazu sagen wir Schul-Pflicht.

Sie lernen dort:

  • lesen.
  • schreiben.
  • rechnen.

Hier finden Sie mehr Infos:
Schulen in Rosenheim

    •  Technische Hoch-Schule
      Die Technische Hoch-Schule ist
      für junge Erwachsene.
      Dort lernen sie etwas über Technik
      und andere Themen.
      Hier finden Sie mehr Infos:
      Technische Hoch-Schule Rosenheim
  • Die Volks-Hoch-Schule ist für junge
    und alte Menschen.
    Alle Menschen können dort Kurse machen.
    Sie können sich weiterbilden und
    mehr über verschiedene Themen lernen.

    Hier finden Sie mehr Infos:
    Volks-Hoch-Schule Rosenheim

  • Das ist eine Internet-Seite
    mit allen Bildungs-Angeboten in Bayern.
    Zum Beispiel:
    Angebote von Volks-Hoch-Schulen in Bayern.
    Hier finden Sie mehr Infos:
    Bildungs-Portal Rosenheim

Schul-Weg

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Schüler und Schülerinnen können kostenlos  
mit dem Bus oder der Bahn zur Schule
fahren. 
Und  zurück nach Hause.

Das nennen wir: Schüler-Beförderung.
Das Amt für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport
kümmert sich um die Schüler-Beförderung.

Sie wollen, dass Ihr Kind kostenlos zur Schule fahren darf?
Dann müssen Sie einen Antrag bei der Schule stellen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Schüler-Beförderung.

Die Schule gibt den Antrag an das Amt
für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport.
Das Amt entscheidet dann,
ob das Kind kostenlos zur Schule fahren darf.
Und zurück nach Hause.

Wichtig:

  • Die Schüler und Schülerinnen
    müssen in Rosenheim wohnen.
  • Der Weg zur Schule muss
    länger als 2 Kilometer sein.
  • Ab der 5. Klasse muss der Weg
    zur Schule länger als 3 Kilometer sein.

Dann müssen Sie nichts bezahlen.

Sie müssen auch nichts bezahlen:

  • Wenn das Kind eine Behinderung hat.
  • Oder wenn der Weg zur Schule gefährlich ist.

Hier finden Sie mehr Infos:
Info-Blatt zur Schüler-Beförderung

Wo stehen die Regeln dazu?

Die Regeln dazu stehen im  
Gesetz über die Kosten-Freiheit des Schul-Wegs.
Die Abkürzung dafür ist: SchKfrG.
Und in der Verordnung über die Schüler-Beförderung.
Die Abkürzung dafür ist: SchBeV.

Hier können Sie die Gesetze lesen:
Gesetze Bayern

Wer hilft mir?

Das Amt für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport
hilft Ihnen:

  • Wenn Sie Fragen haben.
  • Wenn Sie einen Antrag für Ihr Kind stellen wollen.
    Damit Ihr Kind kostenlos zur Schule kommt.

Frau Metzger
Telefon:
08 03 1 / 36 51 41 7
oder:
08 03 1 / 36 51 41 8
Amt für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport