Erlaubnis

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Menschen aus dem Ausland brauchen eine
Aufenthalts-Erlaubnis, wenn sie in Deutschland leben wollen.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Sie dürfen in Deutschland bleiben.
Für eine bestimmte Zeit.
Nicht für immer.
Dazu sagen wir:
Befristete Aufenthalts-Erlaubnis

Aber:
Sie können die Aufenthalts-Erlaubnis verlängern.  
Dann können Sie in Deutschland länger bleiben.
Oder für immer.
Dann bekommen Sie eine unbefristete Aufenthalts-Erlaubnis.

Auf dieser Seite finden Sie mehr Infos zu den Themen:

  • Wann Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen.
  • Welche Personen eine Aufenthalts-Erlaubnis brauchen.
  • Welche Voraussetzungen es für die Aufenthalts-Erlaubnis gibt.
  • Wie Sie die Aufenthalts-Erlaubnis verlängern.

Sie bekommen eine Aufenthalts-Erlaubnis:
Wenn Sie eine Ausbildung machen.
Zum Beispiel:

  • Studieren
  • Einen Sprach-Kurs machen.
  • Zur Schule gehen.

Wenn Sie arbeiten.
Zum Beispiel:

  • Als hoch-qualifizierte Person.

Das bedeutet:
Sie haben eine sehr gute Ausbildung.

  • Als Forscher.
  • Als Person mit einer eigenen Firma.

Sie finden hier mehr Infos: Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit

Wenn Sie aus Ihrem Land geflüchtet sind.
Zum Beispiel:
Weil es in Ihrem Land Krieg gibt.
Oder die Menschen dort sehr arm sind.

Sie finden hier mehr Infos:
Aufenthalts-Erlaubnis für Flüchtlinge

Wenn Ihre Familie in Deutschland wohnt.
Und Sie zu Ihrer Familie ziehen.
Das nennen wir: Familien-Nachzug.

Sie finden hier mehr InfosAufenthalts-Erlaubnis zum Familien-Nachzug

Wer braucht eine Aufenthalts-Erlaubnis?

Sie brauchen eine Aufenthalts-Erlaubnis, wenn Ihr Heimat-Land nicht in der EU ist.
Das kurze Wort für Europäische Union ist EU.
Das ist eine Gruppe von Ländern in Europa.  
Sie brauchen keine Aufenthalts-Erlaubnis.
Wenn Sie aus einem anderen Land  
in der Europäischen Union kommen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Es gibt allgemeine Voraussetzungen.
Zum Beispiel:
Sie müssen eine Arbeit haben.
Damit Sie genug Geld zum Leben haben.
Sie finden hier Infos zu den allgemeinen Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzungen
 

Es gibt auch besondere Voraussetzungen.
Die besonderen Voraussetzungen hängen vom Grund für Ihren Aufenthalt ab.
Warum Sie nach Deutschland wollen.
Zum Beispiel:
Wegen Ihrer Familie oder einer Arbeit.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder etwas nicht verstehen.

Wie kann ich eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen?

Sie müssen zum Amt kommen.
Sie müssen einen Antrag abgeben.
Es gibt den Antrag in verschiedenen Sprachen:
Antrag für die Aufenthalts-Erlaubnis in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch
Antrag für die Aufenthalts-Erlaubnis in Russisch, Vietnamesisch und Arabisch
Antrag für die Aufenthalts-Erlaubnis in Türkisch, Portugiesisch, Serbisch und Albanisch
Selbst-Auskunft
Sie müssen auch eine Selbst-Auskunft abgeben.
Auf dem Papier stehen Infos über Sie.
Zum Beispiel: Wie Sie heißen.
Oder woher Sie kommen.

Wie kann ich die Aufenthalts-Erlaubnis verlängern?

Sie können die Aufenthalts-Erlaubnis verlängern.
Wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.
Und die besonderen Voraussetzungen.

Sie finden mehr Infos unter der Überschrift:
Welche Voraussetzungen gibt es?

Sie müssen dazu einen Antrag beim Amt stellen.
Antrag zum Verlängern der Aufenthalts-Erlaubnis

Achtung:
Manchmal können Sie die Aufenthalts-Erlaubnis
nicht verlängern.
Weil Sie nur für eine bestimmte Zeit  
in Deutschland bleiben dürfen.
Zum Beispiel:

1. Wenn Sie als Au-Pair in Deutschland arbeiten.

Das Wort Au-Pair kommt aus der
französischen Sprache.
Au-Pair spricht man so: O Päär.
Au-Pair heißt: Sie wohnen bei einer Familie.
Sie passen auf die Kinder und das Haus auf.
Sie dürfen 1 Jahr in Deutschland bleiben.
Bei der Familie.

2. Wenn Sie in Deutschland als Koch arbeiten.

Und Essen aus Ihrem Land kochen.
Dazu sagen wir: Spezialitäten-Koch
Sie dürfen 4 Jahre in Deutschland bleiben.

Niederlassungs-Erlaubnis und Dauer-Aufenthalt EU

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Niederlassungs-Erlaubnis und
Erlaubnis zum Dauer-Aufenthalt EU
sind Papiere, auf denen steht:
Sie dürfen für immer in einem Land bleiben.
Die Abkürzung für Europäische Union ist EU.
Das ist eine Gruppe von Ländern in Europa.

Mit der Erlaubnis dürfen Menschen aus dem Ausland
für immer in Deutschland wohnen und arbeiten.
Egal, ob sie bei einer Firma arbeiten.
Oder selbst-ständig sind.

Die Voraussetzung dafür ist:
Sie haben seit mindestens 5 Jahren  
eine befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Das heißt:
Sie haben ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie nur eine bestimmte Zeit in Deutschland
bleiben dürfen. Die Erlaubnis hat eine Frist.
Deshalb heißt sie: Befristete Aufenthalts-Erlaubnis.

Wenn Sie seit mindestens 5 Jahren eine befristete Erlaubnis haben,
dann können Sie eine Erlaubnis ohne Frist bekommen.
Die Erlaubnis ohne Frist heißt:
Niederlassungs-Erlaubnis.
Oder:
Erlaubnis zum Dauer-Aufenthalt EU
Oder:
Un-befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Un-befristet heißt: Es gibt keine Frist.
Die Erlaubnis gilt für immer.
Damit dürfen Sie für immer in Deutschland bleiben.

Wichtig:
Die Frist kann kürzer sein.
Zum Beispiel:  
Wenn Sie einen deutschen Partner haben.
Oder eine deutsche Partnerin.
Die Frist kann auch länger sein.
Zum Beispiel:
Wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind.

Wie bekomme ich die Erlaubnis?

Sie müssen zum Amt kommen.
Sie müssen:

  • Ihre Aufenthalts-Erlaubnis zeigen.
  • den Antrag für die Niederlassungs-Erlaubnis mitbringen.
    Oder für den Dauer-Aufenthalt EU. 
    Sie finden den Antrag unter der Überschrift: Weitere Informationen
  • die Selbst-Auskunft mitbringen. 
    Auf dem Papier stehen Infos über Sie.
    Zum Beispiel:
    Wie Sie heißen. 
    Oder woher Sie kommen.
    Sie finden das Papier mit der Selbst-Auskunft unter der Überschrift:
    Weitere Informationen
  • Ihren Lebens-Unterhalt selber bezahlen können.
    Das müssen Sie uns nachweisen.
    Zum Beispiel:
    Mit Ihrem Arbeits-Vertrag.
    Wenn Sie selbst-ständig arbeiten,
    müssen Sie auch bestimmte Papiere zeigen.
    Zum Beispiel:
    Ein Zeugnis von Ihrer Ausbildung.
  • Sie müssen eine Wohnung haben.
    Das müssen Sie nachweisen.
    Zum Beispiel:
    Mit Ihrem Miet-Vertrag.
  • Uns das Sprach-Zertifikat B 1 zeigen.
    Das heißt:
    Sie können Deutsch gut sprechen und verstehen.
    Sie bekommen das Sprach-Zertifikat,
    wenn Sie einen Integrations-Kurs gemacht haben.
    Oder einen Deutsch-Kurs.

Wichtig:
Wenn Sie vor 1. Januar 2005
eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen haben,
müssen Sie uns kein Sprach-Zertifikat zeigen.

Sie müssen diese Sachen kennen:

  • die deutschen Gesetze
  • die deutsche Kultur
  • die deutsche Geschichte
  • das Leben in Deutschland

Wichtig:
Wenn Sie vor 1. Januar 2005
eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen haben,
müssen Sie die Sachen nicht so gut kennen.

  • Sie dürfen nicht verurteilt sein.
    Weil Sie etwas Verbotenes getan haben.
    Und dafür eine Strafe bekommen haben.
  • Sie müssen eine Renten-Versicherung haben.
    Sie müssen mindestens 60 Monate für die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlt haben.
    Das müssen Sie nachweisen.

Wichtig:  
Wenn Sie vor 1. Januar 2005

eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen haben,
müssen Sie das nicht nachweisen.

Welche Papiere brauche ich, wenn ich mit einer deutschen Person verheiratet bin?

Wenn Sie mit einer deutschen Person verheiratet sind,
müssen Sie bestimmte Papiere zeigen: 

  • 3 Jahre alte Aufenthalts-Erlaubnis
    Sie müssen die Aufenthalts-Erlaubnis
    schon 3 Jahre haben.
  • Sie müssen mit der deutschen Person
    noch zusammen sein.
  • Keinen Ausweisungs-Grund
    Es darf keinen Grund geben,
    weshalb Sie zurück in Ihr Land gehen müssen.
    Zum Beispiel:
    Weil Sie etwas Verbotenes getan haben.
    Und dafür eine Strafe bekommen haben.
  • Sie müssen Deutsch gut sprechen und schreiben können.
  • Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen
    für die Aufenthalts-Erlaubnis erfüllen.
    Sie finden hier Infos zu den allgemeinen
    Voraussetzungen: Allgemeine Voraussetzungen