
Informationen in Leichter Sprache
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Das bedeutet:
Sie haben eine sehr gute Ausbildung.
- Als Forscher.
- Als Person mit einer eigenen Firma.
Sie finden hier mehr Infos: Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit

Wenn Sie aus Ihrem Land geflüchtet sind.
Zum Beispiel:
Weil es in Ihrem Land Krieg gibt.
Oder die Menschen dort sehr arm sind.
Sie finden hier mehr Infos:
Aufenthalts-Erlaubnis für Flüchtlinge
Wenn Ihre Familie in Deutschland wohnt.
Und Sie zu Ihrer Familie ziehen.
Das nennen wir: Familien-Nachzug.
Sie finden hier mehr Infos: Aufenthalts-Erlaubnis zum Familien-Nachzug
Wer braucht eine Aufenthalts-Erlaubnis?
Sie brauchen eine Aufenthalts-Erlaubnis, wenn Ihr Heimat-Land nicht in der EU ist.
Das kurze Wort für Europäische Union ist EU.
Das ist eine Gruppe von Ländern in Europa.
Sie brauchen keine Aufenthalts-Erlaubnis.
Wenn Sie aus einem anderen Land
in der Europäischen Union kommen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Es gibt allgemeine Voraussetzungen.
Zum Beispiel:
Sie müssen eine Arbeit haben.
Damit Sie genug Geld zum Leben haben.
Sie finden hier Infos zu den allgemeinen Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzungen
Es gibt auch besondere Voraussetzungen.
Die besonderen Voraussetzungen hängen vom Grund für Ihren Aufenthalt ab.
Warum Sie nach Deutschland wollen.
Zum Beispiel:
Wegen Ihrer Familie oder einer Arbeit.
Wie kann ich eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen?
Sie müssen zum Amt kommen.
Sie müssen einen Antrag abgeben.
Es gibt den Antrag in verschiedenen Sprachen:
Antrag für die Aufenthalts-Erlaubnis in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch
Antrag für die Aufenthalts-Erlaubnis in Russisch, Vietnamesisch und Arabisch
Antrag für die Aufenthalts-Erlaubnis in Türkisch, Portugiesisch, Serbisch und Albanisch
Selbst-Auskunft
Sie müssen auch eine Selbst-Auskunft abgeben.
Auf dem Papier stehen Infos über Sie.
Zum Beispiel: Wie Sie heißen.
Oder woher Sie kommen.

Wie kann ich die Aufenthalts-Erlaubnis verlängern?
Sie können die Aufenthalts-Erlaubnis verlängern.
Wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.
Und die besonderen Voraussetzungen.
Sie finden mehr Infos unter der Überschrift:
Welche Voraussetzungen gibt es?
Sie müssen dazu einen Antrag beim Amt stellen.
Antrag zum Verlängern der Aufenthalts-Erlaubnis

Niederlassungs-Erlaubnis und Dauer-Aufenthalt EU
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Mit der Erlaubnis dürfen Menschen aus dem Ausland
für immer in Deutschland wohnen und arbeiten.
Egal, ob sie bei einer Firma arbeiten.
Oder selbst-ständig sind.
Die Voraussetzung dafür ist:
Sie haben seit mindestens 5 Jahren
eine befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Das heißt:
Sie haben ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie nur eine bestimmte Zeit in Deutschland
bleiben dürfen. Die Erlaubnis hat eine Frist.
Deshalb heißt sie: Befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Wenn Sie seit mindestens 5 Jahren eine befristete Erlaubnis haben,
dann können Sie eine Erlaubnis ohne Frist bekommen.
Die Erlaubnis ohne Frist heißt:
Niederlassungs-Erlaubnis.
Oder:
Erlaubnis zum Dauer-Aufenthalt EU
Oder:
Un-befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Un-befristet heißt: Es gibt keine Frist.
Die Erlaubnis gilt für immer.
Damit dürfen Sie für immer in Deutschland bleiben.
Wichtig:
Die Frist kann kürzer sein.
Zum Beispiel:
Wenn Sie einen deutschen Partner haben.
Oder eine deutsche Partnerin.
Die Frist kann auch länger sein.
Zum Beispiel:
Wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind.
Wie bekomme ich die Erlaubnis?
Sie müssen zum Amt kommen.
Sie müssen:
- Ihre Aufenthalts-Erlaubnis zeigen.
- den Antrag für die Niederlassungs-Erlaubnis mitbringen.
Oder für den Dauer-Aufenthalt EU.
Sie finden den Antrag unter der Überschrift: Weitere Informationen - die Selbst-Auskunft mitbringen.
Auf dem Papier stehen Infos über Sie.
Zum Beispiel:
Wie Sie heißen.
Oder woher Sie kommen.
Sie finden das Papier mit der Selbst-Auskunft unter der Überschrift:
Weitere Informationen

- Sie müssen eine Renten-Versicherung haben.
Sie müssen mindestens 60 Monate für die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlt haben.
Das müssen Sie nachweisen.
Wichtig:
Wenn Sie vor 1. Januar 2005
eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen haben,
müssen Sie das nicht nachweisen.
- Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen
für die Aufenthalts-Erlaubnis erfüllen.
Allgemeine Voraussetzungen
- Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen
für die Aufenthalts-Erlaubnis erfüllen.
Sie finden hier Infos zu den allgemeinen
Voraussetzungen: Allgemeine Voraussetzungen
Weitere Informationen
Antrag für die Niederlassungs-Erlaubnis
Antrag für die Dauer-Aufenthalt EU
Selbst-Auskunft