Informationen in Leichter Sprache
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Sie sind aus dem Ausland nach Rosenheim gekommen?
Dann müssen Sie wahrscheinlich einen Integrations-Kurs machen.
Integration spricht man so:
In-te-gra-zion
Integration bedeutet: mitmachen.
Sie lernen im Integrations-Kurs:
- die deutsche Sprache.
- etwas über die deutsche Kultur.
- etwas über die deutschen Gesetze.
- etwas über die deutsche Geschichte
Es gibt dazu ein Gesetz in Deutschland.
Im Gesetz steht:
Wer den Integrations-Kurs machen muss.
Oder wer den Integrations-Kurs freiwillig machen kann.
Sie finden hier mehr Infos darüber.
Bei einem Integrations-Kurs mitmachen.
Verschiedene Anbieter machen einen Integrations-Kurs.
Sie dürfen sich einen aus der Liste aussuchen.
Liste mit Kurs-Anbietern
Was mache ich im Integrations-Kurs?
Wieviel kostet der Integrations-Kurs?
Der Integrations-Kurs kostet
für jede Unterrichts-Stunde 1,55 Euro.
Aber:
Sie können einen Antrag stellen.
Dann müssen Sie den Kurs nicht bezahlen.
Der Antrag heißt: Antrag zur Kosten-Befreiung.
Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen zum Antrag haben.
Oder etwas nicht verstehen.
Weitere Informationen
Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge
Aktion Integration vom Bayerischen Staats-Ministerium für Arbeit und Sozial-Ordnung, Familien und Frauen
Einen Integrations-Kurs machen
Informationen in Leichter Sprache
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Integrations-Kurs bedeutet:
1. Sie lernen Deutsch.
Damit Sie alles verstehen.
Damit Sie überall mitmachen können.
2. Sie lernen etwas über Deutschland.
Zum Beispiel:
Über die Menschen
Über die Geschichte
Über die Feier-Tage
Über die Kultur
Wenn Sie den Integrations-Kurs gemacht haben,
wissen Sie viel über Deutschland.
Und können Deutsch sprechen.
Sie können bei einem Integrations-Kurs mitmachen:
- Wenn Sie ein Recht auf den Integrations-Kurs haben.
- Wenn Sie beim Integrations-Kurs mitmachen müssen.
- Wenn Sie freiwillig beim Integrations-Kurs
mitmachen wollen.
Freiwillig heißt:
Sie entscheiden selber,
dass Sie einen Integrations-Kurs machen wollen.
Wann habe ich das Recht auf einen Integrations-Kurs?
Manche Personen haben ein Recht
auf einen Integrations-Kurs.
Wenn Sie:
- in Deutschland leben wollen.
Und eine Aufenthalts-Erlaubnis
in Deutschland haben. - eine Arbeit in Deutschland haben.
- zur Familie nach Deutschland kommen.
- asyl-berechtigt sind.
Asyl-berechtigt heißt:
Sie sind aus Ihrem Land geflüchtet,
weil Sie in Ihrem Land in Gefahr sind.
Weil Sie vom Staat verfolgt werden.
Zum Beispiel:
Weil Sie eine andere Religion haben.
Oder eine andere politische Meinung.
- ein Flüchtling sind.
Flüchtling heißt:
Sie sind aus Ihrem Land geflüchtet,
weil Sie in Ihrem Land in Gefahr sind.
Weil Sie vom Staat verfolgt werden.
Oder von nicht-staatlichen Gruppen.
Zum Beispiel:
Weil Sie eine andere Religion haben.
Oder eine andere politische Meinung.
Subsidär schutz-berechtigt sind.
Das spricht man so: sub-si-där
Sie sind subsidär schutz-berechtigt
wenn Sie keine Asyl-Berechtigung bekommen haben.
Oder nicht als Flüchtling anerkannt wurden.
Aber Sie können uns eine drohende Gefahr
für Sie in Ihrem Land beweisen.
Weil Sie vom Staat verfolgt werden.
Oder von nicht-staatlichen Gruppen.
Zum Beispiel:
Sie bekommen die Todes-Strafe,
wenn Sie wieder in Ihr Land zurück gehen.
Oder Sie werden gefoltert.
Wichtig:
Manche Personen haben kein Recht auf einen Integrations-Kurs.
Zum Beispiel: Kinder
Oder Personen mit wenig Integrations-Bedarf.
Das heißt:
Sie kennen Deutschland gut.
Sie können gut Deutsch sprechen und verstehen.
Zum Beispiel:
Weil Sie in Deutschland studieren.
Deshalb bekommen Sie keinen Integrations-Kurs.
Weil Sie schon viel wissen und können.
Wann muss ich einen Integrations-Kurs machen?
Sie müssen einen Integrations-Kurs machen:
- Wenn Sie ein Recht auf den Integrations-Kurs haben.
Und in Deutschland leben.
Und kein Deutsch sprechen können. - Wenn Sie zur Familie nach Deutschland wollen.
Und noch kein Deutsch sprechen.
- Wenn Sie Hilfen bekommen.
Zum Beispiel: Arbeitslosen-Geld 2
Das heißt:
Sie haben keine Arbeit.
Sie bekommen Geld vom Amt.
Sie bekommen eine Eingliederungs-Vereinbarung.
In der Eingliederungs-Vereinbarung steht:
Sie müssen bestimmte Sachen machen,
damit Sie eine Arbeit bekommen.
Zum Beispiel:
Sie müssen beim Integrations-Kurs mitmachen.
- Wenn Sie ein Kind unter 18 Jahre
in Deutschland haben.
Und kein Deutsch sprechen.
Wichtig:
Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung machen,
müssen Sie keinen Integrations-Kurs machen.
Wann kann ich frei-willig einen Integrations-Kurs machen?
Frei-willig heißt:
Sie entscheiden selber,
dass Sie einen Integrations-Kurs machen wollen.
Sie dürfen einen Integrations-Kurs machen,
wenn es genügend freie Plätze gibt.
Sie müssen dazu ein Papier ausfüllen.
Das Papier heißt: Zulassungs-Antrag
Sie können den Zulassungs-Antrag hier herunter-laden.
Zulassungs-Antrag
Sie müssen den Antrag an das
Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge schicken.
Die Adresse vom Amt ist:
Außenstelle M2
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Boschetsriederstraße 41
80379 München
Bitte lesen Sie das Merk-Blatt zum Integrations-Kurs.
Merk-Blatt zum Integrations-Kurs