Integrations-Kurs

Informationen in Leichter Sprache
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Sie sind aus dem Ausland nach Rosenheim gekommen?
Dann müssen Sie wahrscheinlich einen Integrations-Kurs machen.
Integration spricht man so:
In-te-gra-zion
Integration bedeutet: mitmachen.

Sie lernen im Integrations-Kurs:
• die deutsche Sprache.
• etwas über die deutsche Kultur.
• etwas über die deutschen Gesetze.
• etwas über die deutsche Geschichte
Es gibt dazu ein Gesetz in Deutschland.
Im Gesetz steht:
Wer den Integrations-Kurs machen muss.
Oder wer den Integrations-Kurs freiwillig machen kann.
Sie finden hier mehr Infos darüber.
Bei einem Integrations-Kurs mitmachen.
Verschiedene Anbieter machen einen Integrations-Kurs.
Sie dürfen sich einen aus der Liste aussuchen.
Liste mit Kurs-Anbietern
Was mache ich im Integrations-Kurs?
Sie machen einen Sprach-Kurs



Es gibt 6 Stufen:
• A 1 und A 2
• B 1 und B 2
• C 1 und C 2
Die Stufen zeigen,
wie gut man eine Sprache kann.
A1 heißt:
Sie können die Sprache nur ein bisschen.
C 2 heißt:
Die Sprache ist Ihre Mutter-Sprache.
Also:
Diese Sprache haben Sie zuerst gelernt.
Der Sprach-Kurs hat 600 Unterrichts-Stunden.
Danach haben Sie die Stufe B 1:
B 1 heißt:
Sie können gut Deutsch sprechen.
Sie können über bekannte Themen sprechen.
Zum Beispiel: Über Arbeit und Freizeit
Sie können wichtige Infos verstehen.
Sie machen einen Orientierungs-Kurs



Der Orientierungs-Kurs dauert
60 Unterrichts-Stunden.
Sie lernen etwas über:
• die deutschen Gesetze
• die deutsche Kultur
• die deutsche Geschichte
Wenn Sie mit dem Kurs fertig sind müssen Sie
2 Prüfungen machen.
1. Deutsch-Test für Zuwanderer
Die Abkürzung dafür ist: DTZ
Zuwanderer heißt:
Menschen aus dem Ausland.
2. Leben in Deutschland
Sie müssen in der 1. Prüfung
die Stufe B 1 bekommen.
Und die 2. Prüfung auch bestehen.
Dann bekommen Sie die Urkunde Integration
vom Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge.
Wieviel kostet der Integrations-Kurs?
Weitere Informationen
Einen Integrations-Kurs machen
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Wenn Sie den Integrations-Kurs gemacht haben,
wissen Sie viel über Deutschland.
Und können Deutsch sprechen.
Sie können bei einem Integrations-Kurs mitmachen:
• Wenn Sie ein Recht auf den Integrations-Kurs haben.
• Wenn Sie beim Integrations-Kurs mitmachen müssen.
• Wenn Sie frei-willig beim Integrations-Kurs
mitmachen wollen.
Frei-willig heißt:
Sie entscheiden selber,
dass Sie einen Integrations-Kurs machen wollen.
Wann habe ich das Recht auf einen Integrations-Kurs?

Manche Personen haben ein Recht
auf einen Integrations-Kurs.
Wenn Sie:
• in Deutschland leben wollen.
Und eine Aufenthalts-Erlaubnis
in Deutschland haben.
• eine Arbeit in Deutschland haben.
• zur Familie nach Deutschland kommen.

• asyl-berechtigt sind.
Asyl-berechtigt heißt:
Sie sind aus Ihrem Land geflüchtet,
weil Sie in Ihrem Land in Gefahr sind.
Weil Sie vom Staat verfolgt werden.
Zum Beispiel:
Weil Sie eine andere Religion haben.
Oder eine andere politische Meinung.

• ein Flüchtling sind.
Flüchtling heißt:
Sie sind aus Ihrem Land geflüchtet,
weil Sie in Ihrem Land in Gefahr sind.
Weil Sie vom Staat verfolgt werden.
Oder von nicht-staatlichen Gruppen.
Zum Beispiel:
Weil Sie eine andere Religion haben.
Oder eine andere politische Meinung.

Subsidär schutz-berechtigt sind.
Das spricht man so: sub-si-där
Sie sind subsidär schutz-berechtigt
wenn Sie keine Asyl-Berechtigung bekommen haben.
Oder nicht als Flüchtling anerkannt wurden.
Aber Sie können uns eine drohende Gefahr
für Sie in Ihrem Land beweisen.
Weil Sie vom Staat verfolgt werden.
Oder von nicht-staatlichen Gruppen.
Zum Beispiel:
Sie bekommen die Todes-Strafe,
wenn Sie wieder in Ihr Land zurück gehen.
Oder Sie werden gefoltert.

Das heißt:
Sie kennen Deutschland gut.
Sie können gut Deutsch sprechen und verstehen.
Zum Beispiel:
Weil Sie in Deutschland studieren.
Deshalb bekommen Sie keinen Integrations-Kurs.
Weil Sie schon viel wissen und können.
Wann muss ich einen Integrations-Kurs machen?

• Wenn Sie Hilfen bekommen.
Zum Beispiel: Arbeitslosen-Geld 2
Das heißt:
Sie haben keine Arbeit.
Sie bekommen Geld vom Amt.
Wann kann ich frei-willig einen Integrations-Kurs machen?
Sie müssen dazu ein Papier ausfüllen.
Das Papier heißt: Zulassungs-Antrag
Sie können den Zulassungs-Antrag hier herunter-laden.
Zulassungs-Antrag
Sie müssen den Antrag an das
Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge schicken.
Die Adresse vom Amt ist:
Außenstelle M2
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Boschetsriederstraße 41
80379 München
Bitte lesen Sie das Merk-Blatt zum Integrations-Kurs.
Merk-Blatt zum Integrations-Kurs