Standes-Amt
Informationen in Leichter Sprache
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• Wenn Sie heiraten


• Wenn Sie ein Kind bekommen
• Wenn eine Person aus Ihrer Familie stirbt
• Wenn Sie Ihren Namen ändern wollen
• Und wenn Sie Infos von uns brauchen.
Im Standes-Amt bekommen Sie
Urkunden
o Zur Geburt vom Kind
o Zur Heirat
o Zur Lebens-Partnerschaft
Eine Lebens-Partnerschaft ist eine
Ehe von 2 Männern oder 2 Frauen.
Vor 2017 war das Heiraten von Menschen
mit dem gleichen Geschlecht nicht erlaubt.
Diese Paare konnten aber eine
Lebens-Partnerschaft beantragen.
Seit 2017 gibt es die Lebens-Partnerschaft
nicht mehr.
Jetzt sagen wir immer Ehe.
o Zum Sterbe-Fall.
Geburt vom Kind





Wenn Sie in Rosenheim ein Kind bekommen,
müssen eine Geburts-Urkunde beantragen.
Sie müssen dazu zum Standes-Amt gehen.
Sie bekommen dort verschiedene Infos.
Zum Beispiel:
o Welche Papiere Sie mitbringen müssen.
o Wie die Regeln für den Namen vom Kind sind.
o Wer sich um das Kind kümmert.
o Wie viel die Geburts-Urkunde kostet.
Hier finden Sie mehr Infos:
Geburts-Urkunde beantragen
Heirat
Wenn Sie in Rosenheim heiraten wollen, müssen Sie die Heirat anmelden.
Sie müssen dazu zum Standes-Amt kommen.
Sie bekommen dort verschiedene Infos.
Zum Beispiel:
o Welche Papiere Sie mitbringen müssen.
o Wo Sie heiraten können.
o Wann Sie heiraten können.
Hier finden Sie mehr Infos:
Heirat anmelden
Wir helfen Ihnen auch,
wenn Sie ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis brauchen.
oder Infos zum Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.
Ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis ist eine Bestätigung.
In der Bestätigung steht,
dass Sie im Ausland heiraten dürfen.
Lebens-Partnerschaft und Ehe
Eine Lebens-Partnerschaft ist eine Ehe
o von 2 Männern.
o oder 2 Frauen.
Vor 2017 war das Heiraten von Menschen
mit dem gleichen Geschlecht nicht erlaubt.
Diese Paare konnten aber eine
Lebens-Partnerschaft beantragen.
Wenn Sie eine Lebens-Partnerschaft haben,
können Sie die Lebens-Partnerschaft in
eine Ehe ändern.
Hier finden Sie mehr Infos:
Lebens-Partnerschaft in Ehe umwandeln
Seit 2017 können Personen
mit dem gleichen Geschlecht heiraten.
Wenn Sie in Rosenheim heiraten wollen,
müssen Sie die Heirat anmelden.
Sie müssen dazu zum Standes-Amt kommen.
Sie bekommen dort verschiedene Infos.
Zum Beispiel:
o Welche Papiere Sie mitbringen müssen.
o Wo Sie heiraten können.
o Wann Sie heiraten können.
Hier finden Sie mehr Infos:
Heirat anmelden.
Sterbe-Fall anzeigen
Wenn eine Person aus Ihrer Familie stirbt,
müssen Sie das im Standes-Amt melden.
Dazu sagen wir auch: Sterbe-Fall anzeigen.
Dann bekommen Sie von uns eine Sterbe-Urkunde.
Das ist ein Papier vom Standes-Amt.
In dem Papier steht,
wann eine Person gestorben ist.
Sie bekommen beim Standes-Amt verschiedene Infos.
Zum Beispiel:
o Welche Papiere Sie mitbringen müssen.
o Wie viel die Sterbe-Urkunde kostet.
o Wer Bestattungen in Rosenheim macht.
Bestattung heißt zum Beispiel: Beerdigen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Sterbe-Fall anzeigen
Aus der Kirche austreten
Aus der Kirche austreten heißt:
Sie sind Mitglied bei einer Kirche.
Sie wollen kein Mitglied mehr sein.
Zum Beispiel:
1. Weil Sie die Religion wechseln wollen.
Weil sich Ihr Glaube geändert hat.
2. Weil Sie keine Kirchen-Steuer bezahlen wollen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Aus der Kirche austreten:
Namen ändern





Sie können Ihren Namen beim Standes-Amt ändern.
Zum Beispiel:
o Wenn Sie heiraten.
Und Ihren Nach-Namen ändern wollen.
o Wenn Sie sich scheiden lassen.
Und Ihren alten Namen wieder haben wollen.
Dazu sagen wir auch: Ehe-Namens-Erklärung
o Wenn Sie den Namen nicht mögen.
Weil Sie oft Probleme
mit dem Namen haben.
Zum Beispiel:
1. Der Name ist schwer auszusprechen.
2. Viele Menschen haben den gleichen Namen.
3. Personen machen Witze über den Namen.
o Wenn Sie den Nachnamen
von Ihrem Kind ändern wollen.
Zum Beispiel:
Weil Sie geheiratet haben.
Und einen neuen Nach-Namen haben.
o Sie wollen,
dass Ihr Kind den gleichen Nach-Namen hat.
Hier finden Sie mehr Infos:
Namen ändern
Muss ich persönlich zum Standes-Amt kommen?
Wo kann ich in Rosenheim heiraten?


Hier finden Sie die Räume zum Heiraten:
Räume zum Heiraten in Rosenheim
Hier finden Sie Termine zum Heiraten:
Termine zum Heiraten in Rosenheim
Was passiert mit meinen Daten?
Mit diesen Infos machen wir:


• Urkunden
• Bescheinigungen
Zum Beispiel:
Wenn Sie Ihren Namen ändern.


Wir speichern Ihre Daten auch:
• Wenn Sie aus der Kirche austreten.
• Oder aus einer Religions-Gemeinschaft.
Religions-Gemeinschaft heißt:
Eine Gruppe von Menschen mit der
gleichen Religion.
Die Religion ist in Deutschland anerkannt.
Religions-Gemeinschaften sind zum Beispiel:
o Judentum
o Zeugen Jehovas

• Wenn Sie aus einer
Welt-Anschauungs-Gemeinschaft
austreten wollen.
Welt-Anschauungs-Gemeinschaft heißt:
Eine Gruppe von Menschen
glaubt nicht an einen Gott.
Die Gruppe hat eine andere Meinung
über die Welt und das Leben.
Die Daten werden im Standes-Amt gespeichert.


Wichtig:
Das Standes-Amt darf die Daten weitergeben.
Zum Beispiel:
• an andere Ämter in Deutschland
• an andere Ämter im Ausland.

Wichtig:
Das Standes-Amt darf die Daten nur weitergeben,
wenn das gesetzlich erlaubt ist.
Und wenn Sie das Weitergeben erlaubt haben.
Hier finden Sie mehr Infos:
Infos zum Benutzen von Ihren Daten
Wie lange werden die Daten gespeichert?

Wir speichern Ihre Daten dauerhaft.
Das heißt:
• 30 Jahre
• 80 Jahre
• oder 110 Jahre.
Danach kommen die Daten ins Archiv.
Wer ist zuständig für meine Daten?

Das Standes-Amt Rosenheim verarbeitet Ihre Daten.

Das Standes-Amt hilft Ihnen bei Fragen:
• zu Ihren Daten.
• zur Daten-Schutz-Grund-Verordnung.

Das ist ein Gesetz, in dem steht:
welche Daten wir von Ihnen speichern dürfen.
Und was Sie machen können,
wenn wir Ihre Daten ändern sollen.
Oder Ihre Daten löschen sollen.
Wer hilft mir bei Fragen zum Daten-Schutz?
Hilfe vom Landes-Amt in Bayern


Der Bayerische Landes-Beauftragte für Daten-Schutz hilft Ihnen auch.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder wenn Sie sich beschweren wollen.
Oder wenn Sie Infos zu Ihren Rechten brauchen.
Zum Beispiel:
Zur Daten-Schutz-Grund-Verordnung.
Hier finden Sie mehr Infos:
Landes-Beauftragter für Daten-Schutz
Wo stehen die Gesetze?
Die Regeln zum Speichern und Weitergeben
von Daten stehen:
• im Personen-Stands-Gesetz.
• in der Personen-Stands-Verordnung.
• im Kirchen-Steuer-Gesetz.
Im Artikel 3 Absatz 4
• im Bayerischen Daten-Schutz-Gesetz.
Im Artikel 4 und 5.
• und in inter-nationalen Regeln.
Inter-national heißt:
Die Regeln gelten für verschiedene Länder.
Warnung vor Anbietern im Internet

Manche Personen bieten im Internet an,
dass Sie bei ihnen Urkunden beantragen können.
Die Personen heißen auch:
Private Internet-Anbieter.

Die Personen wollen:
1. Infos über Sie haben.
Zum Beispiel:
o Ihren Namen.
o Ihren Geburts-Tag.
o Ihren Geburts-Ort.
o Ihre Adresse.
2. die Infos für den Antrag
an das Standes-Amt weiterleiten.

Die Internet-Anbieter schicken den Antrag
als Fax oder als E-Mail an das Standes-Amt.


Sie müssen dafür bis zu 39 Euro bezahlen.
Und die Gebühren vom Standes-Amt.
Beim Standes-Amt müssen Sie nur Gebühren bezahlen.
Wenn Sie eine Urkunde beantragen.
Die Gebühren sind unterschiedlich.
Wie viel Sie bezahlen müssen,
hängt davon ab, wo Sie die Urkunde anfordern.
Hier finden Sie die Gebühren für die Urkunden.
Gebühren für Urkunden



Manchmal müssen Sie mehr Geld bezahlen.
Zum Beispiel:
Wenn eine Urkunde übersetzt werden muss.
Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Sie können uns anrufen.
Oder eine E-Mail schreiben.