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Aus der Kirche austreten

Ein Mann hat eine Leichte Sprache Buch in der Hand und hält den Daumen hoch.

Informationen in Leichter Sprache
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Kirche
Eine Person bezahlt etwas mit einem Geldschein.

Aus der Kirche austreten heißt:
Sie sind Mitglied bei einer Kirche.
Sie wollen kein Mitglied mehr sein.

Zum Beispiel:
1.    Weil Sie die Religion wechseln wollen.
       Weil sich Ihr Glaube geändert hat.

 

 

 

 


2.    Weil Sie keine Kirchen-Steuer zahlen wollen.

Bild vom Amt
Verschiedene Kirchen von den Religionen: Christentum, Islam und Judentum

Sie müssen zum Standes-Amt kommen:
•    Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen.
•    Wenn Sie aus einer Religions-Gemeinschaft
      austreten wollen.
     

 

 

 

 

 

 

      Religions-Gemeinschaft heißt:
      Eine Gruppe von Menschen mit der gleichen Religion.
      Die Religion ist in Deutschland anerkannt.
      Religions-Gemeinschaften sind zum Beispiel:
      o    Judentum
      o    Zeugen Jehovas

Gruppe von Menschen in unterschiedlichem Alter.
Wichtige Infos
Eine Frau stellt im Amt einen Antrag.

•    Wenn Sie aus einer
      Welt-Anschauungs-Gemeinschaft
      austreten wollen.
      Welt-Anschauungs-Gemeinschaft heißt:
      Eine Gruppe von Menschen
      glaubt nicht an einen Gott.
      Die Gruppe hat eine andere Meinung
      über die Welt und das Leben.

 

 

 

Achtung:
Sie dürfen keine E-Mail schreiben,
wenn Sie austreten wollen.

 

 

 

 


Sie müssen zum Standes-Amt kommen.

Wie kann ich austreten?

Sie können mündlich austreten:

Bild vom Amt
Personalausweis
Verschiedene Kirchen von den Religionen: Christentum, Islam und Judentum
Eine Person erklärt einer anderen Person ein Papier.
Eine Person unterschreibt ein Papier.

Sie müssen zum Standes-Amt gehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sie müssen Ihren Ausweis mitbringen.
Oder Ihren Reise-Pass.

 

 

 

 

Sie müssen uns sagen:
•    dass Sie aus der Kirche austreten wollen.
•    Oder aus einer Religions-Gemeinschaft.
•    Oder einer Welt-Anschauungs-Gemeinschaft.

 

 

 

 

 

 

Wir füllen dann ein Formular für Sie aus.
Wir lesen Ihnen das Formular vor.

 

 

 

 


Sie müssen das Formular unterschreiben.

Sie können schriftliche austreten:

Eine Person schreibt etwas auf ein Blatt Papier.
Haus mit Wohnungen
Verschiedene Kirchen von den Religionen: Christentum, Islam und Judentum
Eine Person unterschreibt ein Papier.
Eine Notarin beglaubigt eine Blatt Papier.
Wichtige Infos.

Sie müssen eine Erklärung schreiben.
Das müssen Sie aufschreiben:
•    Ihren Namen
•    Ihren Geburts-Tag
•    Ihren Geburts-Ort

 

 

 


•    Ihre Adresse.

 

 

 

 

 

•    die Kirche aus der Sie austreten wollen.
      Oder die Religions-Gemeinschaft.
      Oder die Welt-Anschauungs-Gemeinschaft.

 

 

 

 

 

 

•    Wenn Sie getauft worden sind:
      Dann schreiben Sie auch den Ort auf.
      Und den Namen von der Kirche.

 

 

 

 

 

Sie müssen die Erklärung unterschreiben.
Dann muss ein Notar oder eine Notarin
die Unterschrift beglaubigen.
Das heißt: Der Notar oder die Notarin bestätigt:
1.  Die Unterschrift ist von Ihnen.
2.  Die Unterschrift ist echt.

 

 

 

Wichtig:
Sie dürfen in die Erklärung
keine Bedingungen schreiben.
Zum Beispiel: 

•    Sie wollen etwas dafür haben,
      wenn Sie aus der Kirche austreten.
•    Sie wollen nur in einer bestimmten
      Situation austreten.

Was ist, wenn ich nicht zum Amt kommen kann?

Mann

Wenn Sie nicht selber zum Amt kommen können,
kann das auch eine andere Person für Sie machen.
Sie müssen der Person eine Vollmacht geben.

Eine Person schreibt etwas auf ein Blatt Papier.
Verschiedene Kirchen von den Religionen: Christentum, Islam und Judentum

Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einer Person,
Sachen für Sie zu machen.  
Sie müssen der Person vertrauen.

 

 

 


Sie müssen auf der Vollmacht schreiben,  
dass Sie aus der Kirche austreten wollen.
Oder aus der Religions-Gemeinschaft.
Oder Welt-Anschauungs-Gemeinschaft.

Eine Person unterschreibt ein Papier.
Die Notarin beglaubigt ein Papier.

Und, dass die Person für Sie sprechen darf.
Sie müssen die Vollmacht unterschreiben.
 

 

 

 

 

Wichtig:
Ein Notar oder eine Notarin muss
die Unterschrift beglaubigen.
Das heißt:
Der Notar oder die Notarin bestätigt:

1.    Die Unterschrift ist von Ihnen.
2.    Die Unterschrift ist echt.

Wie viel kostet das Austreten?

Eine Person bezahlt etwas mit einem Geldschein.
Eine Person schreibt etwas auf ein Blatt Papier.

Mündlich Austreten:

•    25 Euro.
     Wenn Sie mündlich austreten.
     Und wir ein Formular mit Ihren Infos ausfüllen.

 

 

 

 

 

•    10 Euro.
      Wenn wir das mündliche Austreten
      schriftlich bestätigen.

Schriftlich Austreten:

Eine Frau beantragt etwas beim Amt.
Die Notarin beglaubigt ein Papier.

Schriftlich Austreten:
Wir sagen Ihnen im Standes-Amt,
wie viel Sie zahlen müssen.

 

 

 

 

Achtung:
Sie müssen für den Notar oder die Notarin 
auch Geld bezahlen.
Für das Beglaubigen von Ihrer Unterschrift.
Wie viel Sie zahlen müssen,
sagt Ihnen der Notar oder die Notarin.

Wo stehen die Gesetze dazu?

Gesetzbuch

Die Regeln zum Austreten stehen im
Bayerischen Kirchen-Steuer-Gesetz:
Artikel 3
Absatz 4

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