Kinder und Jugendliche
Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien

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In Rosenheim gibt es viele Angebote für
Kinder, Jugendliche und Familien.
Zum Beispiel:
• Das Ferien-Programm für Kinder
• Die Jugend-Treffs für Jugendliche
• Das Schauer-Haus
für Ausflüge und Klassen-Fahrten.
Stadt-Jugend-Ring Rosenheim






Der Stadt-Jugend-Ring hat viele
Angebote für Familien.
Zum Beispiel:
• Theater für Kinder
• Musik für Jugendliche
• Feste im Park für die ganze Familie
Hier finden Sie mehr Infos:
Stadt-Jugend-Ring Rosenheim
Veranstaltungen vom Stadt-Jugend-Ring
Es gibt auch ein Ferien-Programm für Kinder.
Das Ferien-Programm ist
• beim Happinger-Ausee.
• in den Stadt-Teilen von Rosenheim.
• oder in der Nähe von Rosenheim.
Im Ferien-Programm gibt es verschiedene Angebote.
Viele Angebote dauern nur 1 Tag.
Manchmal dauern sie auch länger.
Zum Beispiel: 1 Woche.
Es gibt auch Angebote in Schulen.
Hier finden Sie das Ferien-Programm:
Ferien-Programm
Jugend-Treff



Die Jugendlichen können beim Jugend-Treff:
• Zeit verbringen.
• Spiele spielen.
• andere Jugendliche treffen.
• neue Freunde finden.
• bei Ausflügen mitmachen.
• Hilfe bekommen.
Wenn sie Probleme haben.
Es gibt mehrere Jugend-Treffs.
Hier finden Sie die Jugend-Treffs in Rosenheim
Jugend-Treffs in Rosenheim
Schauer-Haus




Das Schauer-Haus ist in Oberaudorf.
Sie können im Schauer-Haus verschiedene
Sachen machen:
• Klassen-Fahrten
• Fortbildungen und Kurse
o zum Musik machen.
o zum Theater spielen.
o und vieles mehr.
• Ausflüge
o für Kinder
o für Jugendliche
o oder für die ganze Familie.
Andere Angebote
Infos für Vereine und Verbände


Sie können Geld vom Jugend-Amt bekommen.
Damit Sie Angebote für Kinder machen können.
Zum Beispiel: ein Ferien-Programm.
Das Geld vom Jugend-Amt heißt:
Ferien-Zuschüsse.
Das Jugend-Amt zahlt das Geld
an Vereine und Verbände in Rosenheim.
Damit es mehr Angebote für Kinder gibt.
Hier finden Sie mehr Infos:
Ferien-Zuschüsse
Gefahren für Kinder

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Das Jugend-Amt schützt Kinder vor Gefahren.
Gefahren sind zum Beispiel:
• Gewalt
• Drogen
• Alkohol
Es gibt dafür ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Schutz-Auftrag bei Kindes-Wohl-Gefährdung.
Das Gesetz steht im Paragraf § 8 a im
Sozial-Gesetz-Buch.
Im 8. Buch.
Die Abkürzung ist: SGB 8.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §.
Das Jugend-Amt kümmert sich darum,
dass sich alle an das Gesetz halten.
Zum Beispiel:
• Eltern
• Betreuer und Betreuerinnen
• Lehrer und Lehrerinnen




Bitte rufen Sie uns sofort an,
wenn ein Kind in Gefahr ist.
Zum Beispiel:
• Wenn ein Kind vernachlässigt wird.
Das heißt:
Die Eltern kümmern sich nicht darum.
Das Kind bekommt nicht genug Essen.
Oder das Kind ist immer allein.
Die Eltern passen nicht genug auf.
• Wenn ein Kind geschlagen wird.
• Wenn die Eltern zu viel Alkohol trinken.
• Wenn die Eltern Drogen nehmen.
• Oder wenn es andere Probleme gibt.
Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder wenn Sie uns sagen wollen,
dass ein Kind in Gefahr ist.
Wer hilft mir?




Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Sprech-Zeiten:
Montag bis Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 13 Uhr
Telefon:
08 03 1 / 36 51 49 5
oder
08 03 1 / 36 51 51 6
Sie können auch bei der Polizei anrufen.
Die Polizei hat keine Sprech-Zeiten.
Sie können die Polizei immer anrufen.
Telefon:
08 03 1 / 20 00
Polizei in Bayern
Hilfen in der Schule

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Manchmal haben Kinder Probleme in der Schule.
Zum Beispiel:
• Beim Lesen.
• Beim Rechnen.
• Beim Schreiben.
Dafür gibt es besondere Hilfen vom Sozial-Dienst.
Der Sozial-Dienst hilft dem Kind.
Wenn es Probleme hat.
Zum Beispiel:
Eine Person übt mit dem Kind
• Lesen
• oder Rechnen
• oder Schreiben
Damit das Kind in der Schule zurecht kommt.
Damit das Kind überall mitmachen kann.
Die Hilfen heißen: Eingliederungs-Hilfen.
Wichtig:
Die Hilfen kosten Geld.
Sie müssen für die Hilfen bezahlen.
Manchmal bezahlt das Amt einen Teil der Kosten.
Dann müssen Sie weniger bezahlen.
Zum Beispiel:
Wenn es dem Kind schlecht geht.
Weil es nicht lesen kann.
Oder nicht rechnen.
Oder nicht schreiben.
Wo stehen die Regeln dazu?

Die Regeln stehen
• im Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz.
Die Abkürzung ist: KJHG.
• im Paragraf 35 a.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §
Wo ist der Sozial-Dienst?


Der Sozial-Dienst ist in 3 Bereichen:
• Nord
• Ost
• West
Im Bereich Nord sind diese Stadt-Teile:
• Christkönig
• Küpferling
• Lessing-Straße
• Marienberger-Straße
• Westerndorf Sankt Peter
• Erlenau
Im Bereich Ost sind diese Stadt-Teile:
• Stadt-Mitte
• Kastenau
• Happing
• Heilig Blut
Im Bereich West sind diese Stadt-Teile:
• Endorferau
• Finsterwalder-Straße
• Fürstätt
• Am Gries
• Oberwöhr
• Aisingerwies
• Aising und Pang
Wer hilft mir?


Wer für Sie zuständig ist,
hängt davon ab
wo Sie wohnen.
Rufen Sie uns an.
Wir leiten Sie weiter.
Telefon:
08 03 1 / 36 51 49 5
Jugend-Gerichts-Hilfe

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Die Jugend-Gerichts-Hilfe hilft Jugendlichen
zwischen 14 und 21 Jahren.
Wenn sie vor Gericht müssen.
Weil sie etwas Verbotenes getan haben.
Der Jugend-Gerichts-Hilfe ist un-abhängig:
• von der Polizei.
• vom Staat.
• vom Jugend-Richter oder von der Jugend-Richterin.


Un-abhängig heißt:
Wir lassen uns nicht be-einflussen.
Wir helfen den Jugendlichen.
Auch wenn sie schuld sind.
Es gibt ein Gesetz
für Strafen von Jugendlichen.
Das Gesetz heißt: Jugend-Gerichts-Gesetz.
Das Jugend-Gerichts-Gesetz soll:
1. den Jugendlichen helfen.
2. die Jugendlichen erziehen.
Die Jugendlichen sollen nicht bestraft werden.
Aber sie sollen wissen,
dass sie einen Fehler gemacht haben.
Sie sollen aus dem Fehler lernen.
Damit sie den Fehler nicht wieder machen.
Wie hilft die Jugend-Gerichts-Hilfe?


• Wir helfen Jugendlichen
vor der Gerichts-Verhandlung.
Wir sagen ihnen,
was sie vor der Gerichts-Verhandlung
schon tun können.
Damit der Jugend-Richter oder die
Jugend-Richterin sieht,
dass sie aus dem Fehler gelernt haben.
Damit sie nicht ins Gefängnis müssen.
Und wir gehen mit ihnen zum Gericht.
Wir helfen den Jugendlichen.
Wenn sie Fragen haben.
Oder Infos brauchen.
Damit sie wissen, was beim Gericht
passiert.


Zum Beispiel:
Wenn Sie gemein-nützige Arbeit machen müssen.
Gemein-nützige Arbeit heißt:
Die Jugendlichen arbeiten kostenlos.
Zum Beispiel:
o Sie arbeiten im Park.
Sie mähen den Rasen.
Sie machen das Laub weg.
o Sie machen Spiel-Plätze sauber.
o Sie helfen im Kranken-Haus.
o Sie helfen im Sport-Verein.
Gemein-nützige Arbeit nennen wir auch:
Sozial-Stunden.


Wichtig:
Wir dürfen nichts entscheiden.
Das darf nur der Jugend-Richter
oder die Jugend-Richterin.
Wir helfen Jugendlichen.
Wenn sie gemein-nützige Arbeit machen müssen.
Wir suchen mit den Jugendlichen eine Einrichtung,
wo sie gemein-nützige Arbeit machen können.
Wo ist die Jugend-Gerichts-Hilfe?


Die Jugend-Gerichts-Hilfe gehört zum Sozial-Dienst.
Der Sozial-Dienst ist in 3 Bereichen:
• Nord
• Ost
• West
Im Bereich Nord sind diese Stadt-Teile:
• Christkönig
• Küpferling
• Lessing-Straße
• Marienberger-Straße
• Westerndorf Sankt Peter
• Erlenau
Im Bereich Ost sind diese Stadt-Teile:
• Stadt-Mitte
• Kastenau
• Happing
• Heilig Blut
Im Bereich West sind diese Stadt-Teile:
• Endorferau
• Finsterwalder-Straße
• Fürstätt
• Am Gries
• Oberwöhr
• Aisingerwies
• Aising und Pang
Wer hilft mir?



Wer für Sie zuständig ist,
hängt davon ab
wo Sie wohnen.
Rufen Sie uns an.
Wir leiten Sie weiter.
Telefon:
08 03 1 / 36 51 49 5
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Zum Beispiel: Vor Gericht.
Damit Sie nicht ins Gefängnis kommen.
Jugend-Hilfe

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Wir wollen Jugendlichen helfen.
Damit sie ihre Ziele erreichen.
Damit es ihnen gut geht.
Wir arbeiten sozial-raum-orientiert.
Das heißt:
Wir helfen den Jugendlichen an ihrem Wohn-Ort.
Wir arbeiten mit anderen Personen und Einrichtungen
zusammen. Damit wir ihnen besser helfen können.
Personen sind zum Beispiel:
• Eltern
• Nachbarn
• Lehrern und Lehrerinnen von der Schule
Einrichtungen sind zum Beispiel: Schulen.
Wir helfen Jugendlichen:
• wenn sie Probleme haben.
• wenn sie verbotene Sachen machen.
Zum Beispiel: Sie klauen Sachen.






• Wenn sie nicht zur Schule gehen.
Weil sie keine Lust zu lernen haben.
Weil sie lieber etwas anderes machen.
Wir sprechen mit den Jugendlichen.
Wir suchen mit ihnen:
• Ziele.
Wir überlegen zusammen:
Was will der Jugendliche oder die Jugendliche machen?
Damit es ihr oder ihm besser geht.
Zum Beispiel: Einen Schul Abschluss.
Damit er oder sie eine Ausbildung machen kann.
• Motivation.
Motivation heißt:
Was macht der Jugendliche oder die
Jugendliche gerne?
Zum Beispiel: Sport.
• Stärken.
Stärke heißt:
Was kann der Jugendliche oder die Jugendliche gut?
Zum Beispiel: Singen.
Wichtig:
Man kann die Ziele nur erreichen,
wenn man das auch selber will.
Die Jugendlichen müssen sich anstrengen.
Damit sie die Ziele erreichen.
Hier finden Sie ein Video
über sozial-raum-orientierte-Jugend-Hilfe.
Video
Wer hilft mir?


Wer für Sie zuständig ist,
hängt davon ab
wo Sie wohnen.
Rufen Sie uns an.
Wir leiten Sie weiter.
Telefon:
08 03 1 / 36 51 49 5
Jugend-Schutz

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Jugend-Schutz bedeutet:

Jugend-Schutz bedeutet:
Es gibt Gesetze zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen.
Der Jugend-Schutz hat 2 Aufgaben:
1. Gesetze kontrollieren









Der gesetzliche Jugend-Schutz ist im Jugend-Amt.
Der Jugend-Schutz-Beauftragte überwacht und
kontrolliert.
• Das Jugend-Schutz-Gesetz
Das heißt:
Bis zu welchem Alter Kinder:
o nicht rauchen dürfen.
o keinen Alkohol trinken dürfen.
o in Spiel-Hallen gehen dürfen.
o zum Feiern und Tanzen gehen dürfen.
• Das Jugend-Medien-Schutz-Gesetz
Medien sind zum Beispiel:
o Internet
o Filme
o Computer-Spiele
Das Gesetz bestimmt:
Welche Medien Jugendliche benutzen dürfen.
Oder welche nicht.
• Das Jugend-Arbeits-Schutz
Das heißt:
o Wie lange Jugendliche arbeiten dürfen.
o Wie viel Urlaub Jugendliche haben.
o Wann Jugendliche nicht arbeiten dürfen.
Der Jugend-Schutz-Beauftragte kontrolliert auch:
• Veranstaltungen
• Gast-Stätten
• Tank-Stellen
• Kioske
• Jugendliche
Er bestimmt auch,
wann Kinder und Jugendliche
bei Filmen mitmachen dürfen.
Er arbeitet zusammen mit der Polizei.
Wenn Personen sich nicht an das Gesetz halten,
müssen sie eine Strafe bezahlen.
Die Strafe heißt auch: Buß-Geld.
Das steht im Buß-Geld-Katalog.
Das ist ein Liste im Internet.
In dem Liste steht,
wie viel Geld man für eine Strafe bezahlen muss.
Sie bekommen die Strafe vom
Ordnungs-Amt.
Ordnungs-Amt
2. Erziehen




Der erzieherische Jugend-Schutz
ist im Stadt-Jugend-Ring.
Der erzieherische Jugend-Schutz spricht
mit Kindern und Jugendlichen über
verschiedene Sachen:
Zum Beispiel:
• Alkohol
• Medien
• Zigaretten
Damit die Kinder und Jugendliche wissen,
warum diese Sachen schlecht für sie sind.
Oder worauf sie achten müssen.
Wenn sie die Sachen benutzen.
Hier finden Sie Infos vom Stadt-Jugend-Ring:
Stadt-Jugend-Ring
Wichtig:
Jugend-Schutz heißt:
Wir schützen Kinder und Jugendliche.
Wir wollen ihnen helfen.
Wir wollen sie nicht bestrafen.
Wer hilft mir?



Diese Sach-Bearbeiter
und Sach-Bearbeiterinnen helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Gesetzlicher Jugend-Schutz
Herr Schönstein
Telefon:
08 03 1 / 36 58 34 1
E-Mail an Herrn Schönstein
Erzieherischer Jugend-Schutz
Stadt-Jugend-Ring Rosenheim
Herr Markus Bundil
Telefon:
08 03 1 / 94 13 83 2
E-Mail an Herrn Bundil
Stadt-Jugend-Ring Rosenheim
Jugend-Sozial-Arbeit an Schulen

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Jugend-Sozial-Arbeit an Schulen heißt:
Das Jugend-Amt und die Schulen
arbeiten zusammen.
Sie helfen Kindern.
Wenn sie Probleme haben.
Zum Beispiel: In der Familie.
Das Jugend-Amt und die Schulen
haben diese Aufgaben:
• Sie sprechen mit Kindern.
Wenn sie Probleme haben.
• Sie sprechen mit dem Kind alleine.

• Oder mit mehreren Kindern zusammen.



• Sie machen Übungen mit Kindern.
Bei den Übungen sollen sie lernen:
1. Wie sie mit anderen Kindern reden können,
ohne die Kinder zu beleidigen.
2. Wie sie Probleme mit anderen Kindern lösen,
ohne sich mit den Kindern zu schlagen.
• Sie sprechen mit den Eltern über die Kinder.
Die Eltern sollen wissen,
welche Probleme es in der Schule gibt.
Die Eltern sollen helfen, die Probleme zu lösen.
Dazu sagen wir auch:
Eltern-aktivierendes Arbeiten.
• Sie arbeiten zusammen mit anderen Einrichtungen.
Zum Beispiel: Pro Arbeit Rosenheim
Das ist ein Verein.
Er kümmert sich um Kinder und Jugendliche.
Wer hilft mir?


Pro Arbeit Rosenheim e. V..
e. V. heißt: eingetragener Verein
Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Landwehrstraße 7
83022 Rosenheim
Telefon:
08 03 1 / 80 69 63 0
Pro Rosenheim e. V.
Kinder und Jugendliche schützen

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Das Jugend Amt schützt
Kinder und Jugendliche.
Jugendliche heißt: Personen
unter 18 Jahre.
Deshalb kümmern wir uns um
jede Info von Ihnen.
Zum Beispiel:
Wenn Kinder und Jugendliche
• Zigaretten rauchen.
• Alkohol trinken.
• nachts in einer Disko sind.
Rufen Sie uns an!
Wir helfen den Kindern und Jugendlichen.
Wir sprechen mit ihnen.
Wir sagen ihnen,
warum diese Sachen gefährlich sind.
Die Eltern müssen auch mithelfen.
Damit ihre Kinder geschützt werden.
Dann suchen wir eine Lösung
mit den Eltern und dem Kind.
Damit es dem Kind gut geht.
Wer hilft mir?




Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Oder wenn ein Kind Hilfe braucht.
Rufen Sie uns an!
Telefon:
08 03 1 / 36 51 49 5
Sie können auch dem Kinder-Schutz-Bund schreiben.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Der Kinder-Schutz-Bund ist ein Verein.
Der Verein kümmert sich um den Schutz
und die Rechte von Kindern.
Unbegleitete Kinder aus dem Ausland

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Unbegleitete Kinder heißt:
Die Kinder kommen aus dem Ausland.
Sie sind unter 18 Jahre.
Sie sind ohne Eltern nach Deutschland gekommen.
Es gibt einen Fach-Bereich im Jugend-Amt.
Der Fach-Bereich heißt:
Fach-Bereich für unbegleitete minder-jährige Ausländer
Der Fach Bereich kümmert sich um verschiedene Themen.
Zum Beispiel:
• Er kümmert sich um die Kinder.
Er entscheidet,
wo die Kinder in Deutschland wohnen.
• Clearing
Clearing ist Englisch.
Das spricht man so: Clir-Ring
Das heißt:
o Er klärt, warum die Kinder da sind.
o Er kümmert sich darum,
dass es den Kindern gut geht.


o Er überlegt,
was die Kinder machen sollen.
Zum Beispiel:
In den Kindergarten.
Oder zur Schule gehen.
• Er kümmert sich um jedes Kind einzeln.
• Er kümmert sich darum,
dass die Kinder alles verstehen.
dass die Kinder überall mitmachen können.
dass die Kinder gut zurecht kommen.
Wer hilft mir?


Wer für Sie zuständig ist,
hängt davon ab
wo Sie wohnen.
Rufen Sie uns an.
Wir leiten Sie weiter.
Telefon:
08 03 1 / 36 51 49 5